Ich wollte mich mal vergewissern, ob meine KR so richtig wäre.
Sachverhalt:
Kündigungsschutzklage, Termin wäre Freitag, vorher Vergleich (gerichtlich festgehalten)
Monatsvergütung: 9489,00 € (* 3 Monate) = 28.467
Weihnachtsgeld 1 Monatsgehalt 9489,00 (geteilt durch 4) = 2372,25 €
Urlaubsentgelt 70 % vom Monatsgehalt = 6.642,30 (geteilt durch 4) = 1.660,58 €
Gesamtstreitwert: 32.499,83
Daraus eine 1,3 VG, 1,2 TG und 1,0 EG?
Bei der TG bin ich mir etwas unsicher
Abrechnung Arbeitsrecht korrekt
- Anahid
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Deinen Streitwert kann ich nicht nachvollziehen. Die TG fällt bei schriftlichem Vergleich an.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Muschel
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In Arbeitssachen ist doch das Gehalt im Viertelmonat maßgeblich und ich habe gelesen, dass anteilig dann auch das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mit zählt. Daher habe ich das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld durch 4 geteilt (Vierteljahr) und dem 3-monatigen Bruttoentgelt zugerechnet.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Anahid
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Ja, stimmt. Nur kannst Du das nicht durch 4 teilen, sondern musst das auf den Monat umrechnen. Das Regelbrutto wird dann um diesen Betrag erhöht. Die sodann am Schluss bestehende Summe ist quasi das für die Streitwertberechnung erforderliche Monatsbrutto, welches dann x 3 genommen wird. Der Streitwert wäre dann geringfügig geringer (32.466,82 €), führt aber nicht zu einem Gebührensprung und daher egal. Kann sich aber auch mal anders ausgehen.
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Entweder spinnt mein Taschenrechner oder ich rechne falsch.
Bei mir kommt trotz der Berechnung (anteilige auf den Monat umrechnen) 32.499,83 € raus.
Gerechnet hab ich wie folgt:
(9489 € + (9489 / 12 = 790,75 €) + (6642,30 / 12 = 553,53 €) = 10.833,28 € * 3 Monate = 32.499,83 €
Bei mir kommt trotz der Berechnung (anteilige auf den Monat umrechnen) 32.499,83 € raus.
Gerechnet hab ich wie folgt:
(9489 € + (9489 / 12 = 790,75 €) + (6642,30 / 12 = 553,53 €) = 10.833,28 € * 3 Monate = 32.499,83 €
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Warum sollte da was anderes rauskommen? Ob Du nun was mit 12 multiplizierst und dann durch 4 teilst, oder ob du es gleich nur mit 3 multiplizierst... Solang Du den Vierteljahreswert mit 3 Monaten gleichsetzt, und den Jahreswert mit 12 Monaten, muss sich doch der gleiche Betrag ergeben.
- Anahid
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Sorry Muschel. Irgendwo muss ich mich verrechnet haben heute Morgen. Komme auch auf den Betrag (bis auf 2 Cent, weil ich das Urlaubsgeld mit 553,52 € pro Monat berechnen würde - also Rundungsdifferenz).
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