Hallo,
wir waren außergerichtlich tätig. Gegner zahlte nicht. Dann haben wir einen MB und einen VB beantragt. Nach erhalt des Titels hat der Gegner bezahlt.
Streitwert 250,00. Mdt ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Folgende Rechng hätte ich aufgestellt:
1,3 Geschäftsgebühr 2,13 RVG Nr. 2300 VV (Wert 250,00 Euro) 58,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '13 11,70 Euro
Mahnbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3305 VV 15,75 Euro
Vollstreckungsbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3308 VV 22,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale ?? Im VB steht 13,50 ?
Wie kann das Stimmen? 15,75+22,5 sind 20 % 7,65 Euro
Wo liegt der Fehler?
Danke!!!
Rechnung für Vollstreckung
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Deine 3305 stimmt nicht. Das ist der Wert nach Anrechnung, du brauchst aber den vollen 1,0 Wert.
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0,65Geschäftsgebühr 2,13 RVG Nr. 2300 VV (Wert 250,00 Euro) 29,25 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '13 11,70 Euro
Mahnbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3305 VV 45,00 Euro
Vollstreckungsbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3308 VV 22,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale ?? 13,50 Euro
Stimmt es dann jetzt?
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '13 11,70 Euro
Mahnbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3305 VV 45,00 Euro
Vollstreckungsbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3308 VV 22,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale ?? 13,50 Euro
Stimmt es dann jetzt?
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Nein.
Es hat keinen Zweck, Deine Rechnung auf das Ergebnis anzupassen, Du musst schon auch verstehen, wie Du dahin kommst. So wie Du jetzt gerechnet hast, würde ja die Postpauschale der GG nicht mehr stimmen.
Wie kommst Du plötzlich darauf, dass Deine GG nur 0,65 beträgt? Deine GG beträgt 1,3. Diese ist zur Hälfte auf die nachfolgende VG anzurechnen. Die Postpauschale der VG berechnet sich aber aus dem vollen Betrag, d.h. dem Betrag vor Anrechnung.
Es hat keinen Zweck, Deine Rechnung auf das Ergebnis anzupassen, Du musst schon auch verstehen, wie Du dahin kommst. So wie Du jetzt gerechnet hast, würde ja die Postpauschale der GG nicht mehr stimmen.
Wie kommst Du plötzlich darauf, dass Deine GG nur 0,65 beträgt? Deine GG beträgt 1,3. Diese ist zur Hälfte auf die nachfolgende VG anzurechnen. Die Postpauschale der VG berechnet sich aber aus dem vollen Betrag, d.h. dem Betrag vor Anrechnung.
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1,3 Geschäftsgebühr 2,13 RVG Nr. 2300 VV (Wert 250,00 Euro) 58,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '13 11,70 Euro
abzüglich 0,65 Verfahrengebühr 29,25 Euro
Mahnbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3305 VV 45,00 Euro
Vollstreckungsbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3308 VV 22,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '13 13,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '13 11,70 Euro
abzüglich 0,65 Verfahrengebühr 29,25 Euro
Mahnbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3305 VV 45,00 Euro
Vollstreckungsbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3308 VV 22,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '13 13,50 Euro
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Jetzt bin ich ganz durcheinander.. So hätte ich es jetzt gemacht
1,3 Geschäftsgebühr 2,13 RVG Nr. 2300 VV (Wert 250,00 Euro) 58,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '13 11,70 Euro
Mahnbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3305 VV 45,00 Euro
abzüglich 0,65 Geschäftsgebühr 29,25 Euro
Vollstreckungsbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3308 VV 22,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '13 13,50 Euro
1,3 Geschäftsgebühr 2,13 RVG Nr. 2300 VV (Wert 250,00 Euro) 58,50 Euro
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Mahnbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3305 VV 45,00 Euro
abzüglich 0,65 Geschäftsgebühr 29,25 Euro
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sorry, ich wollte dich nicht durcheinanderbringen. ich hab Mist geschrieben und ihn dann wieder gelöscht (deshalb das edit).AzubineNRW hat geschrieben:Jetzt bin ich ganz durcheinander.. So hätte ich es jetzt gemacht
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Danke für Eure Hilfe. Jetzt stimmt es ja.
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