ich komme an einer Stelle nicht weiter, vll könnt Ihr mir helfen.
Ich rechne Gebühren aus außergerichtlicher Tätigkeit und eA ab. Es ging um Kindes- sowie Trennungsunterhalt.
Auftrag war aussergerichtlich, den Unterhalt bis zur Scheidung festzulegen. Im eA Verfahren begehrte dann die Gegenseite die "Feststellung, dass Unterhalt i.H.v. XXX EUR zu zahlen ist." Dann haben wir telefonisch diskutiert, er hat den Antrag zurückgenommen und wir haben uns dann aussergerichtlich geeinigt.
Ich habe, da es sich meines Erachtens nach um unterschiedliche Streitgegenstände handelt - aussergerichtlich entgültige Regelung, eA vorübergehende Regelung - die Nr. 2300 nicht angerechnet.
Ich habe also abgerechnet:
Nr. 2300 1,3
Nr. 3100 1,3
Nr. 3104 1,2
Nr. 1000 1,5
Nun suche ich ein Urteil/ Kommentarstelle hierzu, was meine Auffassung, dass eben keine Anrechnung zu erfolgen hat, bestätigt. Leider sind wir mit RVG-Kommentaren nur, ääh, unzureichend bestückt:
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)