Anrechnung MB-Gebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tanja Igel
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#1

07.09.2016, 09:46

Guten Morgen,

ich habe gerade ein riesiges Brett vorm Kopf und hoffe ihr könnt mir helfen, es etwas kleiner zu machen.

Mein Fall: MB über 7.000 €, Gegenseite zahlt nach Zustellung MB die HF und legt Widerspruch wegen der Kosten ein, wir beantragen im streitigen Verfahren Kostentragung der Gegenseite, Gericht erlässt nach einigem Hin und Her mit der Gegenseite Beschluss, dass diese die Kosten zu tragen hat und setzt den Streitwert ab Übergang ins Streitverfahren auf 3.000 € fest.

Denke ich da richtig, dass Gebühr für den Mahnbescheid nicht auf die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens anzurechnen ist?
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Tigerle
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#2

07.09.2016, 09:50

Doch Anrechnung in Höhe des übergangenen Streitwertes von 3.000,00 EUR würde ich sagen. Eure Kosten und die Zinsen, waren die insgesamt 3.000,00 EUR?
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#3

07.09.2016, 09:55

Nein, unsere Gebühren für den MB waren 476 € und die GK 101,50 €. Ich denke, dass sich die 3.000 € aus unseren Kosten + Kosten der Gegenseite + GK zusammensetzen.
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Anahid
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#4

07.09.2016, 10:04

Ist die HF nebst Zinsen gezahlt worden, sodass der Streit wirklich nur noch um die Kosten ging? Dann wäre der Streitwert für das streitige Verfahren zu hoch festgesetzt.
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#5

07.09.2016, 10:09

Jepp, Rechtsstreit ging nur noch um die Kosten. Ich find die 3.000 € auch ein bisschen hoch, aber letztlich solls mir recht sein.
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Anahid
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#6

07.09.2016, 10:11

Richtig. Aber dann findet, wie Du richtig festgestellt hast, keine Anrechnung statt. Denn die Hauptsache ist ja nicht übergegangen.
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#7

07.09.2016, 10:14

Vielen Dank für die Hilfe. Da hab ich doch nicht ganz so falsch gedacht.
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