Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiife
wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist und ich zwei Rechnungen in Kopie an die Rechtsschutzversicherung geschickt habe wie folgt:
a.
1,3 Geschäftsgebühr 104,00 €
Pauschale 20,00 €
Zwischensumme netto 124,00 €
19 % Mwst 23,56 €
Gesamt 147,56 €
b.
1,3 Verfahrensgebühr 104,00 €
- Anrechnung GG 52,00 €
Pauschale 20,00 €
Zwischensumme netto 72,00 €
19 % Mwst 13,68 €
Gesamt 85,68 €
dann bekomme ich doch vom Mandanten die SB, welche mit 153,00 € vereinbart wurde sowie a) 23,56 € Mwst sowie b) 13,56 € Mwst, mithin 190,24 € oder ? Rechtsschutz zahlt dann nur noch 43,00 € oder ? a) 124,00 € Nettogebühren + b) 72,00 € Nettogebühren - SB 153,00 €= 43,00 € oder ???
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)