Wir sind vom Mandanten hinsichtlich
- Scheidung + Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt und
- nachehelicher Unterhalt
beauftragt.
Meines Erachtens nach sind Scheidung, Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt eine Sache. Wie sieht es mit dem nachehelichen Unterhalt aus?
Familienrecht - verschiedene Angelegenheiten?
- Tigerle
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Ich hätte jetzt alles getrennt abgerechnet.
Ich denke es gibt immer vier Angelegenheiten
ebührenrechtlich gibt es immer vier Komplexe =Angelegenheiten
- Scheidung
- Kindesunterhalt
- Unterhalt
- Zugewinn
Ich denke es gibt immer vier Angelegenheiten
ebührenrechtlich gibt es immer vier Komplexe =Angelegenheiten
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- niva
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das kommt ganz drauf an, aber i.d.R. ist alles eine Angelegenheit, nur Trennungsunterhalt ist extra. mit mehr Sachverhalt lässt sich das besser beantworten.
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Welche RSV deckt denn Familienrecht über die Erstberatung hinaus?