Hebegebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Smettie87
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#1

22.08.2016, 11:53

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe eine neue Kollegin - angehende Rechtsfachwirtin. Wir haben neulich über Hebegebühren gesprochen und sie sagte, dass wir verpflichtet sind, diese zu erheben.

Ist das richtig? Ich dachte bisher immer, dass die Hebegebühr eine "Kann"Gebühr ist und nicht eine "Muss"Gebühr.

Sie sagt, es wäre unlauterer Wettbewerb, wenn wir sie nicht erheben und das kann richtig ärger geben.

LG
[color=#FF4080] Einen Plan kann man ändern, ohne Plan ändert sich nichts [/color]
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Smettie87
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#2

22.08.2016, 11:56

Hab die Antwort in einem anderen Beitrag schon gefunden
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

22.08.2016, 12:58

;)

Sie soll sich mal überlegen, ob sie das Studium wirklich durchziehen will. :mrgreen:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Smettie87
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#4

22.08.2016, 13:02

:-D

Das sag ich ihr aber nicht, die Prüfungsergebnisse werden dann schon für sich sprechen.

Sie wollte mir sogar die Telefonnummer ihrer Kostenrechtdozentin geben, weil ich meinte, dass ich mit der diskutiert hätte, wenn sie sowas in ihrem Unterricht erzählt.
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