Abrechnung Prüfung Kostenauflegung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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strohblume
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#1

19.08.2016, 10:35

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Abrechnungsproblem. Und zwar hat unser Mandant gegen einen Dritten Strafanzeige erstattet. Der Dritte wurde nunmehr durch das AG freigesprochen und nunmehr beantragt der Dritte, dass unser Mandant die Kosten für das Strafverfahren zu tragen hat.

Wir haben gegenüber dem AG eine Stellungnahme für unseren Mandanten zur Kostenauferlegung abgegeben und nun weis ich nicht, was ich hier gegenüber unseren Mandanten abrechnen kann.

Kann mir da jemand helfen?
Liebe Grüße Strohblume
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Adora Belle
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#2

19.08.2016, 10:40

Würde ich als Einzeltätigkeit abrechnen.
strohblume
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#3

19.08.2016, 10:51

Nr. 4302 ?
Liebe Grüße Strohblume
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#4

19.08.2016, 11:26

Ja.
strohblume
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#5

22.08.2016, 13:24

Danke
Liebe Grüße Strohblume
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