Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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psat96
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#1
17.08.2016, 11:00
Hallo zusammen,
kann mir vielleicht jemand bitte weiterhelfen, nach einer langen Arbeitspause bin ich leider etwas raus aus der Sache
Ich habe eine einstweilige Verfügung beantragt, Beschluss wurde zugestellt. Hatten zweimal Ortstermin mit dem Gerichtsvollzieher, kann ich in der Kostenrechnung diesbezüglich auch die Terminsgebühr mit aufschreiben oder nicht??
Ich bedanke mich jetzt schon für die Antworten
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
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AliceImWunderland
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#2
17.08.2016, 11:19
Warum gab es zwei mal einen Ortstermin mit dem GVZ? Wegen der Zustellung?
Die Terminsgebühr in der ZV gibt es m.W. nur für die teilnahmen an gerichtlichen Terminen und für die Teilnahme am Termin für die Abgabe der VA, welcher vom GVZ bestimmt wurde.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema. ![Nägelfeil-Smiley :naegel](./images/smilies/naegel.gif)
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psat96
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#3
18.08.2016, 09:08
Ja genau wegen der Zustellung.
Danke für deine Antwort.