Hallo liebe Anwesende,
ich bräuchte zum Freitag mal eure Hilfe zum Thema Abrechnung FamRecht
Wir haben ein anhängiges Scheidungsverfahren und zwei Folgesachen (Zugewinn und nachehelicher Ehegattenunterhalt) welche jedoch noch nicht anhängig sind.
Ich würde abrechnen einmal außergerichtliche Gebühr Zugewinn, einmal außergerichtliche Gebühr nachehelicher EGU und eine Verfahrensgebühr für die Ehescheidung. Und das Ganze ohne Anrechnung.
Ist das richtig?? Meine Chefin meinte nämlich trotzdem anrechnen?
LG Baffi
Abrechnung Familienrecht
- niva
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du kannst nur dann anrechnen, wenn du außergerichtlich UND gerichtlich tätig warst. wegen Scheidung warst du ja nur gerichtlich und wegen den Folgesachen nur außergerichtlich tätig.
seit wann wollen RAe den mal zu wenig und nicht zu viel abrechnen?
seit wann wollen RAe den mal zu wenig und nicht zu viel abrechnen?
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