Hallo ihr Lieben,
ich habe gerade ein mächtiges Blackout.
Wir haben gegen den eigenen Mandanten Kosten festsetzen lassen. Soweit so gut. Es gab dann auch einen KFB. Daraufhin habe ich den Gerichtsvollzieher losgeschickt.
Ich darf doch hierfür die Nr. 3309 RVG ansetzen, nur eben ohne MwSt.
Meine Buchhaltungskollegin behauptet jetzt, ich dürfte in eigener Sache keine Gebühren ansetzen bei der ZV.
Aber ist das nicht nur im Notariat so?
Wo steht denn, dass ich die ZV-Gebühr auch in eigener Sache ansetzen darf? Und wie regelt ihr das Buchhaltungstechnisch, wenn der Schuldner dann den Nettobetrag gezahlt hat? Theoretisch müsste ja mein Chef dann die MwSt zahlen.
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
LG Kiwi