Abrechnung Beschwerde gg Kostenbeschluss

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Karina63
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#1

10.08.2016, 16:06

Hallo liebe Mitstreiter,
die Gegenseite hat Beschwerde gg den Kostenbeschluss eingelegt. Diese Beschwerde hat das Kammergericht abgewiesen und wiederum der Gegenseite hierfür die Kosten auferlegt. Meine Frage ist, welche Gebühren mache ich im KFA jetzt geltend?
0,5 nach 3500 RVG oder 1,6 nach 3206 RVG
Ich tendiere zu 3500 RVG aber weiß nicht ob dies richtig ist.
Ich bitte deshalb um Hilfe.
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Die Aufgabe, die ich jetzt nicht habe,
werde ich können, wenn ich sie habe!


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Karina63
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#2

10.08.2016, 16:07

Wir haben zum Beschwerdeschriftsatz Stellung genommen bzw. diesen abgewiesen und begründet.
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grommelie
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#3

10.08.2016, 16:44

0,5 nach 3500 VV RVG
Karina63
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#4

10.08.2016, 20:56

Vielen Dank
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