Hallo liebe Leute,
wir haben eine Mandantin, die nach einigen Jahren nach Mandatsbeendigung ihre alten Unterlagen sichten und etliche Kopien erstellt und übersandt haben wollte (obwohl sie diese schon im Jahre 2011 bekommen hatte). Nunmehr meint mein Chef, dass man auch ihr gegenüber eine Pauschale für Akteneinsicht inklusive der Kopierkosten abrechnen könnte. Mir ist so etwas nicht bekannt. Die Kopierkosten könnte ich mir schon vorstellen. Hatte jemand schon einmal so einen Fall bzw. weiß, ob die Annahme meines Chefs richtig ist?
Pauschale für Akteneinsicht gegenüber früheren Mandanten
- icerose
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Hallo, Renofa,
interessant. Aber ich kenne auch keine Akteneinsichtspauschale für den Mandanten. Da geht meiner Meinung nach nur die Kopienabrechnung zuzüglich Porto.
LG
interessant. Aber ich kenne auch keine Akteneinsichtspauschale für den Mandanten. Da geht meiner Meinung nach nur die Kopienabrechnung zuzüglich Porto.
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Anahid
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Eine Akteneinsichtspauschale kennt das RVG nicht. Die kannst Du gegenüber der Mandantin nicht abrechnen. Fotokopierkosten sind auf jeden Fall von der 1. Kopie an zu erstatten, da dies ein gesonderter Auftrag der Mandantin ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.