Streitwert mehrere Kündigungen jew. 1 KSchV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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arbeitsRFragen
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#1

08.08.2016, 16:30

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

leider haben wir in der Kanzlei nur ganz selten Abrechnungen nach RVG und daher steh ich gerade etwas auf dem Schlauch... :nachdenk

Wir haben eine Mandantin, die gegenüber einem Mitarbeiter drei ordentliche Kündigungen ausgesprochen hat, jeweils an drei unterschiedlichen Tagen zu unterschiedlichen Beendigungszeitpunkten. Der Mitarbeiter hat jetzt beim Arbeitsgericht für jede Kündigung eine KSchK eingereicht. Ich soll jetzt für unsere Mandantin ausrechnen, wie viel Geld sie von ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten wird. Ich habe in unserem Kommentar zum RVG gelesen, dass bei mehreren Kündigungen bei den weiteren Kündigungen nur noch der Differenzbetrag als Streitwert genommen wird. Ist das auch so, wenn ich jeweils ein eigenständiges Verfahren beim Gericht habe oder nur, wenn alle Kündigungen in einem Verfahren sind?

Vielen Dank schon vorab für Eure Hilfe!

LG aus München! :thx
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Mariposa2
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#2

08.08.2016, 17:17

Wenn du doch drei unterschiedliche Verfahren hast, werden auch für jedes Verfahren die Gebühren ganz normal separat berechnet (also 1,3 + 1,2 aus SW 3-faches Bruttomonatsgehalt)).

Würde es sich um eine Klageerweiterung handeln, dann steht im Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit:
"Folgekündigungen mit Veränderung des Beendigungszeitpunktes: Für jede Folgekündigung die
Entgeltdifferenz zwischen den verschiedenen Beendigungszeitpunkten, maximal jedoch die
Vergütung für ein Vierteljahr für jede Folgekündigung. Die erste Kündigung - bewertet nach den
Grundsätzen der I. Nr. 19 - ist stets die mit dem frühesten Beendigungszeitpunkt, auch wenn sie
später ausgesprochen und später angegriffen wird.
Die Grundsätze des Absatzes 1 gelten jeweils für die betreffende Instanz. Fallen Klagen gegen
einzelne Kündigungen im Laufe des Verfahrens in einer Instanz weg, gelten die Grundsätze des ersten
Absatzes ab diesem Zeitpunkt für die in dieser Instanz verbleibenden Kündigungen."
Meistens holen wir uns am Ende aber eine Streitwertmitteilung beim Gericht, so dass ich selten Streitwerte selbst ausrechne.

Es ist zudem höchst unvorhersehbar, was letztendlich die Versicherung wirklich zahlt. Manche stellen sich mit den heftigsten Begründungen quer, je nachdem, wie sich das Verfahren entwickelt. Viele Kündigungsstreitigkeiten enden ja auch im Vergleich und da gibt es wegen des Mehrwerts oft Probleme. Im Arbeitsrecht weiß man vorher selten, wie ein Verfahren ausgeht und welche Gebühren letztendlich anfallen :lol:
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Soenny
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#3

08.08.2016, 17:27

Erste Frage hätte sein müssen: Warum drei Kündigungen an drei verschiedenen Tagen mit verschiedenen Beendigungszeitpunkten? :kopfkratz

Nächste Frage wäre dann: Warum bekommt die Mandantin von der RSV Geld zurück?

Es ist zudem höchst unvorhersehbar, was letztendlich die Versicherung wirklich zahlt.
Wenn man die Versicherungsbedingungen nicht kennt und sich die Schreiben mit der Deckungszusage nicht ansieht, gebe ich dir vollkommen Recht ;)
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#4

08.08.2016, 17:30

Liebe Puuhl,

ganz herzlichen Dank für Deine Antwort! Ich weiß auch, dass das unberechenbar ist und bin mir sicher, dass wir am Ende sehr viel Probleme mit Gegenrechnung etc. haben werden, aber die Mandantin und er Chef wollen es so ;-)

Auf die Korrespondenz mit der RSV freue ich mich jetzt schon ;-)

Schönen Abend Dir!
LG
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#5

08.08.2016, 17:32

Danke auch an Dich Soenny! Im Grunde geht es mir momentan nur darum, dass ich meinem Chef sagen kann, was wir bei einem Urteil abrechnen könnten. Wir rechnen gegenüber der Mandantin nach Zeit ab und treiben dann für sie bei der RSV die gesetzlichen Gebühren ein und leiten diese an die Mandantin dann weiter.

LG
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Soenny
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#6

08.08.2016, 17:33

Womit die erste Frage immer noch nicht beantwortet ist ;)
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#7

08.08.2016, 17:37

Die erste Kdg. ging dem MA nur in Kopie zu, die zweite Kdg. wurde falsch unterschrieben und bei der dritten Kdg. war dann alles richtig ;-)
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#8

08.08.2016, 18:01

Und dagegen 3 x Klage eingereicht? :kopfkratz ... Hat wahrscheinlich wieder so einen Anwalt, der es nötig hat, alles separat zu machen. Normalerweise erweitert man die Klage oder greift alle drei Kündigungen in einer an (also direkt im Klageantrag auf die drei Kündigungen eingehen). Nur könnt ihr nichts dafür, dass er dagegen dreimal klagt. Ich denke, dass die Versicherung da Theater machen wird. Aber wenn ihr sowieso nach Zeit abrechnet, erstattet ihr einfach das, was die Versicherung zahlt. Wenn ihr nicht auf den Cent genau wisst, was die Mandantschaft wiederbekommt, dann ist das eben so. Rechne aus, was sie bestenfalls bekommen. Mehr kann man da eh nicht machen. Diese Querelen mit den Rechtsschutzversicherungen sind so zeitraubend. Ich lobpreise die Kanzleien, die sich den Stress nicht antun und alles kondequent den Mandanten in Rechnung stellen. Sollen die sich hinterher das Geld wiederholen. Ich weiß, das entspricht nicht dem Dienstleistungsgedanken, aber wenn man 25 % seiner Zeit mit Auseinandersetzungen mit der RSV verbringt, hat man irgendwann mal genug :roll:
Soenny hat geschrieben:
Wenn man die Versicherungsbedingungen nicht kennt und sich die Schreiben mit der Deckungszusage nicht ansieht, gebe ich dir vollkommen Recht ;)
Joar, Asche über mein Haupt, dass sich nicht jeder sowas vorher durchliest ;). Ich hätte da gar keine Zeit für, muss ich ehrlich gestehen. Und außerdem geht es schlecht, vorher eine Kostendeckungszusage für eventuelle Vergleichsinhalte einzuholen, wenn man sowas in einem Gütetermin klärt. Das Arbeitsrecht bzw. ein Verfahren vor einem Arbeitsgericht ist deutlich flexibler und mehr "in Bewegung" als z. B. ein Zivilrechtsstreit. Da hast du einen Sachverhalt und der verändert sich nicht. Im Arbeitsrecht ist das anders. Außerdem finden Versicherungen IMMER einen Grund, ARB hin oder her. Oft werden Zahlungen bspw. hinsichtlich des Mehrwerts betreffend ein Zeugnis verweigert und zig dumme Fragen gestellt. Dann schickt man ein bestimmtes Schreiben raus und schwupps, können sie doch zahlen.
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