Hallo,
ich stehe gerade auf dem Schlauch!
Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen:
2. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt die Beklagte. Dies gilt nicht für die Zeugenauslagen. Diese tragen die Parteien je zur Hälfte.
Wir sind Kläger. Das heißt, unsere Kosten trägt die Beklagte. Hier ist es ganz klar - Kostenfestsetzungsantrag!
Aber die Zeugenauslagen werden geteilt...
Muss ich nun einen Kostenfestsetzungsantrag inkl. Zeugenauslagen machen oder einen Kostenausgleichungsantrag!??
Danke schon mal im Voraus!
Kostenfestsetzungsantrag oder Kostenausgleichungsantrag
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Ich habe noch nie Zeugenauslagen in den KFA gepackt. Die berechnet doch das Gericht selbst. Kann es sein, dass du das mit den Parteiauslagen verwechselst?
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Das vermute ich auch mal. Die Zeugenauslagen werden anteilig auf beide Parteien in der Gerichtskostenrechnung (GKR) verteilt und bei der Festsetzung aus dieser GKR mit übernommen. Allenfalls kann man im KFA den gezahlten Zeugenvorschuss angeben.
~ Grüßle ~
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Wahrscheinlich einen normalen KFB und wenn der Vorschuss anteilig verrechnet wurde, den verrechneten Teil mit aufnehmen.
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Ich packe immer den Zeugenvorschuss mit in den KFA... aber in diesem Fall ist hälftig natürlich Quatsch.Sonnenkind hat geschrieben: Ich habe noch nie Zeugenauslagen in den KFA gepackt. Die berechnet doch das Gericht selbst. Kann es sein, dass du das mit den Parteiauslagen verwechselst?
Liebe Grüße
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Zeugenvorschüsse werden immer insgesamt in den KFA aufgenommen, da für die Partei nicht ersichtlich ist, in welcher Höhe eine Verrechnung erfolgt ist. Das müssen im vorliegenden Fall nicht umbedingt 50 % sein. Näheres sollte sich aus der Begründung des KFB ergeben.
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