![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Kostenfestsetzung nach Klagrücknahme
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
und die Einigungsgebühr wohl auch nicht ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
![Bild](http://www.smiliesuche.de/smileys/katzen/katzen-smilies-0001.gif)
![Bild](http://www.smiliesuche.de/smileys/katzen/katzen-smilies-0035.gif)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 43
- Registriert: 07.04.2016, 12:57
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: ReNoStar
Warum gibt es keine TG und EG?
Eine TG entsteht auch, bei Besprechungen mit dem Gegner nach Klagauftrag mit dem Ziel einer Einigung (Vorbem. 3 Ziff. 3 VV RVG)..... Ich kanns ja einfach mal versuchen.
Wegen dem KGE: DAAAAAAAAAAAANKE SCHÖN!!!!!!!!!!!!!!![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Eine TG entsteht auch, bei Besprechungen mit dem Gegner nach Klagauftrag mit dem Ziel einer Einigung (Vorbem. 3 Ziff. 3 VV RVG)..... Ich kanns ja einfach mal versuchen.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Wegen dem KGE: DAAAAAAAAAAAANKE SCHÖN!!!!!!!!!!!!!!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ihr habt Euch nach Deinem Vortrag aber nicht besprochen.
Ihr habt nur schriftlich kommuniziert. Das zählt nicht zu Besprechungen und lässt keine TG entstehen.
Die EG halte ich auch für fraglich. Denn im Grunde hätte hier vereinbart werden können, das gezahlt wird und dann der Rechtsstreit für erledigt erklärt wird. Dadurch würde eine EG auch nicht entstehen. Mehr als eine 1,3 VG bleibt hier wohl leider nicht übrig.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Die EG halte ich auch für fraglich. Denn im Grunde hätte hier vereinbart werden können, das gezahlt wird und dann der Rechtsstreit für erledigt erklärt wird. Dadurch würde eine EG auch nicht entstehen. Mehr als eine 1,3 VG bleibt hier wohl leider nicht übrig.
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)