Kostenfestsetzung nach Klagrücknahme

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#11

19.07.2016, 12:23

und die Einigungsgebühr wohl auch nicht ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Uli R Ike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 07.04.2016, 12:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#12

19.07.2016, 13:02

Warum gibt es keine TG und EG? :kopfkratz

Eine TG entsteht auch, bei Besprechungen mit dem Gegner nach Klagauftrag mit dem Ziel einer Einigung (Vorbem. 3 Ziff. 3 VV RVG)..... Ich kanns ja einfach mal versuchen. ;)

Wegen dem KGE: DAAAAAAAAAAAANKE SCHÖN!!!!!!!!!!!!!! :thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#13

19.07.2016, 14:04

Ihr habt Euch nach Deinem Vortrag aber nicht besprochen. ;) Ihr habt nur schriftlich kommuniziert. Das zählt nicht zu Besprechungen und lässt keine TG entstehen.

Die EG halte ich auch für fraglich. Denn im Grunde hätte hier vereinbart werden können, das gezahlt wird und dann der Rechtsstreit für erledigt erklärt wird. Dadurch würde eine EG auch nicht entstehen. Mehr als eine 1,3 VG bleibt hier wohl leider nicht übrig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Uli R Ike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 07.04.2016, 12:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#14

21.07.2016, 12:30

Ok. Schade.... :dagegen ;) danke schön. :thx
Antworten