Hebegebühr - Gegner zahlte direkt an Werkstatt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
AzubineNRW
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#11

11.07.2016, 09:19

Und wenn die an mich zahlen sollen, damit ich es weiterleiten kann, dann brauchen die die Hebegebühr nicht zu zahlen...

Na dann fällt die ja praktisch nie an.
Sonnenkind
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#12

11.07.2016, 09:21

Von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung bekommst du die dann nicht. Allenfalls vom Mandant - sofern du dies vereinbart hast.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Soenny
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#13

11.07.2016, 09:21

Man kann das mit dem Mandanten bei Mandatsübernahme vereinbaren ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#14

11.07.2016, 09:50

AzubineNRW hat geschrieben:Und wenn die an mich zahlen sollen, damit ich es weiterleiten kann, dann brauchen die die Hebegebühr nicht zu zahlen...

Na dann fällt die ja praktisch nie an.
Richtig. Und wie Sonnenkind schon gesagt hat, wenn Du es mit dem Mandanten vereinbarst, dass er diese trägt, dann kannst Du es mit diesem abrechnen.
AzubineNRW
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#15

11.07.2016, 15:22

Das haben wir in der Vollmacht stehen. Aber unseren Dauermandanten werden wir damit bestimmt nicht auf den Pelz rücken ;-)
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#16

11.07.2016, 15:34

Tigerle hat geschrieben: AzubineNRW hat geschrieben:
Und wenn die an mich zahlen sollen, damit ich es weiterleiten kann, dann brauchen die die Hebegebühr nicht zu zahlen...

Na dann fällt die ja praktisch nie an.



Richtig. Und wie Sonnenkind schon gesagt hat, wenn Du es mit dem Mandanten vereinbarst, dass er diese trägt, dann kannst Du es mit diesem abrechnen.
das ist so nicht ganz richtig: Wenn etwas "gehoben"(also vom RA weitergeleitet) wird - dann fällt die Gebühr schon an, es ist nur zu klären, wer sie dann zahlt. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#17

11.07.2016, 16:30

AzubineNRW hat geschrieben:Das haben wir in der Vollmacht stehen. Aber unseren Dauermandanten werden wir damit bestimmt nicht auf den Pelz rücken ;-)
Das ist halt auch so ein queres Ding. Die Gegenseite zahlt Schadenersatz. Dafür muss erstmal ein Schaden entstehen. Wenn Ihr Eurem Mandanten die Gebühr nicht in Rechnung stellen wollt, dann könnt Ihr sie auch nicht von der Gegenseite verlangen.
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