Hallo,
muss die Hebegebühr von der gegnerischen Versicherung (Mandant wurde in der Vollmacht auf die Entstehung derHebegebühr hingewiesen) gezahlt werden, wenn diese "versehentlich" direkt an die Werkstatt die Reparaturrechnung bezahlt hat? Nun ist in diesem Falle nichts mehr auszukehren.
Danke
Hebegebühr - Gegner zahlte direkt an Werkstatt
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nein, wenn nichts ausgekehrt wird, kann auch nichts berechnet werden.
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Na, dann könnte die Versicherung ja immer "schnell" an die Werkstatt, Gutachter usw. zahlen, obwohl ich meine Vollmacht nachgewiesen habe, in der die Entstehung der Hebegebühr vermerkt ist . Das würde ja das Gestez aushebeln...
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Das ist ärgerlich, aber nicht zu ändern. Wenn du nichts auszahlst, kannst du auch nichts berechnen. Auf welcher Grundlage willst du denn abrechnen?AzubineNRW hat geschrieben:Na, dann könnte die Versicherung ja immer "schnell" an die Werkstatt, Gutachter usw. zahlen, obwohl ich meine Vollmacht nachgewiesen habe, in der die Entstehung der Hebegebühr vermerkt ist . Das würde ja das Gestez aushebeln...
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AzubineNRW hat geschrieben: Das würde ja das Gestez aushebeln...
Das Gesetz ist doch nicht dafür gemacht, für Euch Gebühren zu generieren. Mit der Hebegebühr soll der Aufwand ausgeglichen werden, den der Anwalt durch Entgegennahme und Auszahlung von Fremdgeldern hat. Wenn kein solcher Aufwand entsteht, gibt es nichts auszugleichen.
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Dem kann ich mich nur anschließen.Adora Belle hat geschrieben:AzubineNRW hat geschrieben: Das würde ja das Gestez aushebeln...
Das Gesetz ist doch nicht dafür gemacht, für Euch Gebühren zu generieren. Mit der Hebegebühr soll der Aufwand ausgeglichen werden, den der Anwalt durch Entgegennahme und Auszahlung von Fremdgeldern hat. Wenn kein solcher Aufwand entsteht, gibt es nichts auszugleichen.
Außerdem ist auch darauf zu achten, dass die Versicherung nicht zwangsläufig verpflichtet ist auch die Hebegebühr zu zahlen. Diese Erstattungspflicht durch die Gegenseite gibt es nur in bestimmten Fällen.
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In welchen Fällen denn?
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Wenn du z.B. die gegnerische Versicherung anweist, sie sollen direkt z.B. an euren Mandanten zahlen und die zahlen dann an euch.
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Moment, damit ich das verstehe. Wenn ich die Versicherung anweise, sie möge dann die Werkstatt zahlen, dann kann ich Hebegebühr verlangen? Dann doch eher dann, wenn ich die Versicherung anweise, an mich zu überweisen und ich leite es weiter?
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Nein, du machst eine Anweisung, egal ob jetzt z.B. an Werkstatt oder Mandant. Wenn dann die Versicherung diese Anweisung nicht befolgt und das Geld an euch zahlt und ihr das dann "weiterleiten" müsst, dann könntest du Hebegebühr verlangen.
Also ich meine jetzt, Hebegebühr, die du bei der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung verlangen kannst. Nicht, dass wir da aneinander vorbeireden.
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