Einigungsgebühr ja oder nein

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Laura1512
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 09.05.2016, 10:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Köln

#1

08.07.2016, 09:52

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage. Aus dem Urteil geht hervor:

"Der Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin ... nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.05.2015 zu zahlen.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 11 % und der Beklagte zu 89 %
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.... (übliche Text)"

Wir sind Kläger. Ein Vergleich wurde bereits widerrufen. Danach gab es weitere Vergleichsbesprechungen.
Es geht aber nirgendwo hervor, ob jetzt einer zustande gekommen ist oder nicht.

Sagt mir das Urteil jetzt mit dem oben geschriebenen Tenor, ob es ein Vergleichsabschluss gibt oder nicht? Klage wird abgewiesen? Die Kosten des RS tragen die Klägerin zu ... und der Beklagte zu ... ?

Es geht darum, ob ich eine Einigungsgebühr abrechne oder nicht.

Lieben Dank :wink1
Hühnerhaufen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2303
Registriert: 27.02.2014, 14:14
Beruf: RA-Fachangestellte

#2

08.07.2016, 10:06

Aus dem Sachverhalt ergibt sich keine Einigungsgebühr

Gruß
Hühnerhaufen
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#3

08.07.2016, 10:26

Ich sehe es wie Hühnerhaufen. Es erging ein Urteil von einem Vergleich ist nirgends die Rede. Du schreibst ja auch selbst, dass der Vergleich widerrufen wurde.
Antworten