Welche Gebühren bei Berufungsrücknahme

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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liho1982
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#1

07.07.2016, 09:24

Hallo ihr Lieben,

ich stehe leider gerade auf dem Schlauch und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Folgender Fall: Erste Instanz haben wir verloren. Wir haben Berufung eingelegt, diese aber nicht begründet, da wir uns in der Zwischenzeit außergerichtlich geeinigt haben mit der Gegenseite. Es wurde also ein außergerichtlicher, schriftlicher Vergleich geschlossen und wir haben sodann die Berufung zurückgenommen.
Was genau kann ich denn jetzt abrechnen?

Liebe Grüße, liho
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AliceImWunderland
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#2

07.07.2016, 09:26

Dein Vorschlag?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
liho1982
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#3

07.07.2016, 09:55

Ich bin mir halt nicht sicher, ob ich nun komplett gerichtlich abrechnen kann oder sogar außergerichtlich wegen "neuer, außergerichtlicher Angelegenheit".
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AliceImWunderland
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#4

07.07.2016, 10:19

Ich sehe hier keine neue außergerichtliche Angelegenheit. Ihr habt euch zwar außergerichtlich geeinigt, doch es ging um bereits gerichtlich anhängige Ansprüche, oder nicht?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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liho1982
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#5

07.07.2016, 10:41

Ja genau, es ging um gerichtlich anhängige Ansprüche. Also ganz normal die VG, TG und EG abrechnen?
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