ich habe folgendes Problem und hatte eine solche Situation noch nie
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Unser Mandant hat uns in einem Strafverfahren beauftragt. Wir haben Vorschuss zur Abdeckung aller evtl. entstehenden Gebühren verlangt. Vorschuss ging ein. Daraufhin wurde Chef zum Pflichtverteidiger beigeordnet.
Urteil: 1....;
2. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.
Meine Frage: Rechne ich jetzt gegenüber der Partei ab? Problem: wären dem Mandant die Kosten auferlegt worden, hätte die Landeskasse die Gebühren ihm gegenüber regressiert, so dass es egal gewesen wäre, wem gegenüber die Kosten in Rechnung gestellt wurden.
Im vorliegenden Fall wäre er im Nachteil, wenn wir ihm gegenüber abrechnen. Kann mir jemand helfen?