MB - Widerspruch - Klage - Vergleich - jetzt abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Janne
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#1

22.06.2016, 10:42

Hey ihr Lieben,

ich bitte Euch einmal über meine Abrechnung rüberzuschauen. Sachverhalt: Vorgerichtliche Korrespondenz mit dem Gegner + Zahlungsaufforderung, Mahnbescheid, GG legt Widerspruch ein, es kommt zum streitigen Verfahren, wir begründen den Anspruch und erweitern die Klage um unsere vorgerichtlichen Kosten (0,65 Gebühr zzgl. Auslagenpauschale), Termin, die Parteien einigen sich aber die Kosten des Vergleichs sollen gegeneinander aufgehoben werden.

Abrechnung:

Streitwert: 41.650,00

1,0 MB-Gebühr gem. Nr. 3305 VV RVG
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
Summe

Streitwert: 50.000,00 € (inkl. Erhöhung)

1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG
abzgl. Anrechnung 1,0 MB Gebühr
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG

zzgl. verauslagte Gerichtskosten i.H.v. 1.638,00
Summe


Ist das richtig so?
Zuletzt geändert von Janne am 22.06.2016, 10:59, insgesamt 2-mal geändert.
grommelie
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#2

22.06.2016, 10:48

Geht diese Abrechnung an euren Auftraggeber oder an die Gegenseite?
Janne
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#3

22.06.2016, 10:51

Soll eine Kostenfestsetzung werden :)
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#4

22.06.2016, 10:52

grommelie hat geschrieben:Geht diese Abrechnung an euren Auftraggeber oder an die Gegenseite?

Da dem Vergleich die Kostenregelung "Kosten gegeneinander" getroffen wurde, geht die Rechnung wohl an Mandant. Dann fehlt da noch die vorgerichtliche Geschäftsgebühr und die entsprechende Anrechnung auf die MB-Gebühr.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#5

22.06.2016, 10:53

Sorry, habe gerade zu schnell gelesen. Es werden nur die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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grommelie
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#6

22.06.2016, 10:54

Was ist hinsichtlich der geltend gemachten Geschäftsgebühr im Vergleich festgehalten?
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#7

22.06.2016, 10:54

Die Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr, die Ihr geltend gemacht habt, fehlt noch in der Abrechnung.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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pitz
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#8

22.06.2016, 10:55

Musst du nicht die MB-Gebühr mit dem Streitwert berechnen, der im MB geltend gemacht wurde? Also die Erhöhung kam ja erst danach. Oder? :kopfkratz
Janne
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#9

22.06.2016, 10:56

Es soll eine Kostenfestsetzung an das Gericht werden, was da die Geschäftsgebühr zu suchen hat erschließt sich mir nicht?

Im Vergleich taucht die 0,65 Geschäftsgebühr aus der Klage nicht mehr auf...ist somit also scheinbar nicht tituliert.


@Pitz, hatte ich eben auch gesehen und berichtigt. Natürlich gehen die GK des MB nach einem anderen Streitwert (ist ja im MB enthalten)
grommelie
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#10

22.06.2016, 10:59

Janne, im Ausgangsbeitrag steht nicht, auf was sich die Parteien geeinigt haben. Es kann also durchaus sein, dass die Geschäftsgebühr tituliert ist, sodass die Anrechnung zu erfolgen hat. Deshalb meine Nachfrage.
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