wir haben einen Fall, bei dem ich mir nicht sicher bin und auf Eure Hilfe hoffe:
Wir haben beim Landgericht eine Löschungsklage (Markensache) eingereicht. Die mitwirkenden Patentanwälte haben wir angegeben. Gegner zeigt Verteidigung an und ebenfalls mitwirkenden Patentanwälte. Schriftsätze werden gewechselt, Gericht bestimmt Termin. Einige Zeit vor dem Termin ruft der RA der Gegenseite an und fragt, ob man sich nicht einigen könnte ...
Unsere Patentanwälte hatten Monate vorher Löschungantrag beim DPMA gestellt, Markeninhaber widersprach der Löschung; Entscheidung erging bis dato nicht - wir erhoben zwischenzeitlich die Löschungsklage.
Bei der Einigung soll der Gegner jetzt den Widerspruch vor dem DPMA zurücknehmen und wir unsere Klage; Kosten sollen gequotelt werden, außer Einigungsgebühr - die trägt jeder selbst ...
Jetzt soll ich ausrechnen, was die Mdt. zu zahlen hat und was die Gegenseite zu erstatten hat. Mein Stand ist jetzt dieser:
Alle 4 Anwälte (je 2 RA u. 2 PA) erhalten die 1,3 Verfahrensgebühr. Die beiden RA verdienen eine 1,2 Terminsgebühr, weil sie bezüglich Verfahrensbeendigung miteinander telefoniert haben. Wenn es zur Einigung kommt, verdienen beide RA auch die 1,0 Einigungsgebühr - alle Gebühren nach dem Streitwert der Löschungsklage ...
Unser PA kommuniziert mit der Mdt. und legt ausführlich dar, warum die Einigung so laufen sollte. Unser RA hatte den Einigungswunsch der Gegenseite mitgeteilt und mögliche Formulierung vorgeschlagen. Ich bin jetzt der Meinung, dass auch unser PA eine Einigungsgebühr verdient hat, da der PA die Mdt. ausführlich dahingehend "beraten" hat. Wie seht Ihr das?
Mir stellt sich jetzt die Frage, mit welchem Betrag ich das Löschungsverfahren beim DPMA, welches ja mitvergleichen wird, ansetzen muss, um die zusätzliche 1,5 Einigungsgebühr und 0,8 Verfahrensgebühr zu berechnen - ich hatte was gelesen von einem Regelgegenstandswert von € 50.000 pro Marke. Muss ich die Geschäftsgebühr vom DPMA-Verfahren auf die Verfahrensgebühr der Löschungsklage des PA anrechnen? Kann ich diese 1,5 Einigung + 0,8 Verfahren aus dem nicht rechtshängige Teil überhaupt festsetzen lassen? Die Einigung lief ja nicht übers Gericht, wird auch nicht protokolliert o.ä. ...
Hoffentlich versteht überhaupt jemand, was ich hier schreibe. Ich glaube, es liest sich etwas konfus
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Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Schönen Abend noch bzw. schönen Arbeitstag