Streitwertbeschwerde nach § 32 RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sprengmann
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#1

02.06.2016, 11:35

Hallo,
ich hab ein verfahrensrechtliches Problem:
im Selbständigen Beweisverfahren haben wir gegen Streitwertfestsetzung Beschwerde "für den Antragsteller" eingelegt, da Streitwert nach unserem Ermessen zu niedrig angesetzt wurde.
Beschwerde wurde nicht abgeholfen, Verfahren ist jetzt bei LG. Jetz kam gerichtlicher Hinweis, dass Antragsteller nicht beschwert sein dürfte. Es wurde angeraten, die Beschwerde zurückzunehmen.

Kann ich,statt die Beschwerde zurückzunehmen, die Beschwerde umstellen auf Beschwerde aus eigenem Recht nach § 32 RVG? Die Beschwer für RA-Kosten wäre erreicht.
Oder muss die erste Beschwerde zurückgenommen und neue Beschwerde nach h§ 32 RVG eingereicht werden???
Danke für Hilfe
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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Anahid
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#2

02.06.2016, 13:16

Ihr habt nicht zufällig eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten getroffen, nach der er ohnehin mehr zahlt als zu erstatten ist?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Sprengmann
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#3

02.06.2016, 13:23

Nein, Mdt hat PKH. Zu erstatten ist nichts.
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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#4

02.06.2016, 13:25

Dann fürchte ich, dass Du das nicht einfach ändern kannst. Hoffe, Du bist noch in der Frist, um die Beschwerde im eigenen Namen erheben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

02.06.2016, 13:30

ja, die 6-Monatsfrist läuft noch.
Also würde eine Berichtigung der Beschwerde nichts bringen?
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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#6

02.06.2016, 13:36

Ich denke nicht, da ja insoweit komplette Parteiänderung vorliegt. Aber ich würde mal warten, ob sich noch jemand meldet.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

02.06.2016, 13:54

Danke schon mal für die Hilfe. :wink2
Vielleicht hat ja einer noch eine Idee
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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#8

02.06.2016, 14:00

ich würde auch die Beschwerde zurücknehmen und direkt (gleich beim LG) die Beschwerde nach § 32 RVG einreichen. Der Antragsteller ist ja wegen PKH tatsächlich nicht beschwert.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#9

03.06.2016, 09:45

Hier habe ich noch eine Nachfrage: Die neue Beschwerde nach § 32 RVG müsste ich doch beim AG einlegen??
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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#10

03.06.2016, 10:50

Beim Ausgangsgericht, ja.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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