Du kannst das natürlich vorbringen, aber ich persönlich bezweifle, dass der Einwand Erfolg hat und die Reisekosten entsprechend gekürzt werden.
Grundsätzlich darf der RA frei wählen, ob er mit seinem Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln zum Termin anreist. Er ist nicht gehalten, möglichst kostengünstig anzureisen. Die Kosten der Anreise dürfen nur nicht außer Verhältnis zu den Kosten des Rechtsstreits stehen. Gerade bei Flugreisekosten wird da genauer hingeschaut.
Du hast hier eine Kostendifferenz von ca. 80,00 €, die sich evtl. noch reduziert, falls bei der Vergleichsberechnung Parkticketkosten nicht berücksichtigt worden sind. Die Frage ist auch, ob eine lt. Routenplaner 32 Minuten längere Anreise tatsächlich nicht noch mehr Zeit beansprucht hätte (z. B. wg. Baustellen/geänderter Streckenführung am Terminstag, morgendlicher Rushhour usw.).
Reisekosten monieren oder nicht?
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Vielen lieben Dank Adora
Hatte ich mir zwar schon gedacht, aber ich hatte keine Lust darauf, dass mein Chef mich dann doch plötzlich fragt wieso ich das nicht beanstande.
Danke Dir auch Pitt
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Zuletzt geändert von LiahWildfang am 20.05.2016, 12:30, insgesamt 1-mal geändert.
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