Kopierkosten Berufungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Katjes*
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#1

20.05.2016, 09:42

Hallo ihr Lieben, :wink1

es geht hier um den Kfa der Gegenseite im Berufungsverfahren.

Der gegnerische RA war auch in der I. Instanz schon tätig. Jetzt macht er im Kfa für die II. Instanz Kopierkosten der Gerichtsakte geltend, immerhin 131 Kopien, 37,15 €.

Ich frage mich, wozu er die komplette Akte nochmal kopiert, wo er doch erstinstanzlich bereits involviert war und alle Unterlagen haben müsste. M.E. sind die Kopien nicht notwendig gewesen.

Was denkt ihr?

Grüßlies...
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Anahid
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#2

20.05.2016, 09:57

Seh ich auch so. Die Akte gibt ja nicht mehr her als das, was er ohnehin schon in der Akte haben sollte. Es sei denn, er hätte irgendetwas bestimmtes benötigt, was in der Akte im Original lesbarer war als die ihm überlassene Kopie. Das rechtfertigt aber mit Sicherheit nicht 131 Kopien. Soll er doch mal begründen, wofür Kopien erforderlich waren.
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#3

20.05.2016, 10:08

Ich stimme Anahid zu. Der gegnerische Anwalt soll mal nachweisen, was er zu welchem Zweck kopiert hat.
Katjes*
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#4

20.05.2016, 10:53

Ja, gell? Ok, danke euch! :)

Dann schreibe ich da jetzt mal was.
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#5

20.05.2016, 12:32

Solche Kopiekosten gab es nicht mal früher, als noch unterschiedliche RAe in den Instanzen tätig werden mussten. Da wurde dann einfach die Handakte an den RA II. Instanz übersandt. Die hier genannten Kopiekosten sind reine Kostenschinderei.
~ Grüßle ~
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#6

20.05.2016, 16:59

Finde ich auch. Bin schon auf die Antwort gespannt. ;)
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