Gegenstandswert Kündigung Arbeitsrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Cowgirl***red
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#1

18.05.2016, 10:28

Ich habe da mal eine Frage zum Thema Gegenstandswert Arbeitsrecht.

Wir sind in einer Kündigungsangelegenheit außergerichtlich tätig geworden. Allerdings geht es hier um die Kündigung eines Ausbildungsvertrages. Ein Ausbildungsgehalt gibt es nicht, im Gegenteil die Mandantin zahlt monatlich für diese Ausbildung.

Normalerweise nimmt man ja 3 Bruttomonatsgehälter. Weiß einer, wie es und diesem Fall aussieht?
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Anahid
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#2

18.05.2016, 12:52

Ist die Frage, ob das überhaupt als arbeitsrechtliche Ausbildung gilt; würde ich nämlich verneinen. Wenn die Mandantin selbst für diese "Ausbildung" zahlt, dann dürfte das wohl mehr eine Art Seminar sein.
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Cowgirl***red
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#3

19.05.2016, 09:37

Nein, es ist eine richtige Ausbildung. Ergotherapie und Physiotherapie wird nicht von einem Träger übernommen und muss selbst gezahlt werden.
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Anahid
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#4

19.05.2016, 09:57

Dann würde in diesem Fall ja wohl der Betrag, den die Mandantin zahlt als "Ausbildungsvergütung" (wenn auch im negativen Sinne) gelten. Ich würde dann den Betrag x 3 nehmen für den Streitwert.
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#5

19.05.2016, 11:28

Ja, das werde ich auch tun!

:thx
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#6

24.06.2016, 11:28

Hallöchen, da hätte ich auch eine Frage. UNsere Mandantin (AN) hat gekündigt, zum 30.06. Kurz darauf kündigte der AG außerordentlich. Nun reichen wir Kündigungsschutzklage ein. Wie ist das mit dem Streitwert, gilt auch hier das Bruttogehalt x 3 oder doch nur ein Monatsgehalt? Weiter ist auch nocht die Frage, wir haben zwei Anträge gestellt. Zum einen 1. Dass das Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche KÜndigung der des AG nicht beendet worden ist und bis zum 30.06. fortbesteht.
2. Wird festgestellt, dass das ARbeitsverhältnis auch nicht durch ander Beendigungstatbestände endet, sondern unverändert bis zum 30.06.2016 fortbesteht.

Erhöht sich da jetzt irgendwie der Streitwert? Ich meine, dass der Streitwert weiterhin bei den 3 Monatsgehältern bleibt. Oder täusche ich mich da jetz? Mein Chef ist der Meinung, dass sich der Streitwert erhöhen müsste, nur woraus sich das ergibt konnte er mir leider nicht sagen.
Ein Spitzname ist eine gesprochene Karrikatur. (Vicco von Bülow alias Loriot)
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#7

24.06.2016, 12:30

Der Streitwert erhöht sich durch den zweiten Antrag nicht und ja, der Streitwert richtet sich hier tatsächlich nur nach höchstens einem Bruttogehalt, da es ja nur um einige Tage Unterschied zwischen beiden Kündigungen geht.
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