Kosten Nebenintervention

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

13.05.2016, 07:50

Guten Morgen,

ich hätte folgenden Fall, für den ich einen KFA zu machen habe:

In einem Rechtsstreit vertreten wir die Beklagte zu 1). Diese vergleicht sich außergerichtlich mit dem Kläger, der Streit wird bezüglich B1) für erledigt erklärt und außerdem erklärt B1), keinen Kostenantrag zu stellen.

Dann verkündet B2) später u. a. B1) den Streit, B1) tritt nun auf Seiten von B2) als Streithelferin dem Streit bei. B2) vergleicht sich nun auch mit dem Kläger.

Nach der Kostengrundentscheidung des Gerichts hat der Kläger 95% der Kosten der Nebenintervention zu tragen.

Preisfrage:
Wie lautet der KFA für die Streithelferin???

Wäre ein KFA für B1) und die Streithelferin zu stellen, würde er m.E. so lauten:

1,3 3100
0,3 1008
1,0 1003
Auslagen

Erhöhungsgebühr für die Streithelferin, weil der Anspruch gegen B1) und die Streithelferin identisch ist, die Angelegenheit ist also diesselbe.

Aber wie stelle ich den jetzt nur für die Streithelferin????
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Anahid
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#2

13.05.2016, 08:49

Nach Deinem Vortrag sieht es so aus als wenn die frühere B1, die sich außergerichtlich mit dem Kläger verglichen hat, danach zur Streithelferin von B2 wurde. Also ist die Person doch identisch. Wie kommst Du denn da auf eine Erhöhungsgebühr? :kopfkratz
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#3

13.05.2016, 09:17

Sorry, mein Denkfehler. Ja, B1) und die Streithelferin sind identisch.

Das wäre dann also noch 1,3 (3100) und Auslagen für den KFA der Streithelferin?! Schließlich wurde der Vergleich zwischen Kläger und B2) gestellt, nicht aber zwischen Kläger und Streithelferin.

Oder doch mit Vergleich? In der Kostengrundentscheidung heißt es, dass der Nebenintervenientin ein Kostenanspruch zusteht, der dem entspricht, den die von ihm unterstützte Partei gegen ihren Gegner hat.
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#4

13.05.2016, 10:41

Vergleichsgebühr nein, da der Vergleich zwischen dem Beklagten zu 2) und dem Kläger nichts mit Euch zu tun hat.
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#5

13.05.2016, 12:22

DAAAANKE!!!!
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