Gebühren für Melderegister

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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silkebaby
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#1

13.05.2016, 09:05

Guten Morgen lieben Kollegen und Kolleginnen,

ich habe da mal ein ganz neues Problem. Wir haben für eine Mandantin (Privatperson) in einem Rechtsstreit eine EMA-Anfrage bezüglich der Wohnanschrift der Beklagten gestellt. Die Auskunft vom Einwohnermeldeamt haben wir zusammen mit einer satten Gebührenrechnung über 12 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft erhalten. Dem Schreiben war eine Liste beigefügt, aus der zu entnehmen ist, dass das Amt unsere Anfrage als gewerbliche EMA-Anfrage gewertet hat.

Auf Rückfrage erklärte mir das "Fräulein vom Amt", auch wenn wir die EMA-Anfrage für eine Privatperson stellen, wären EMA-Anfragen aus Rechtsanwaltskanzleien seit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG) am 01.11.2015 als Anfragen für ein Gewerbe einzustufen.
Bin ich im falschen Film? Ich meine, wenn ich die Auskunft für ein Unternehmen z.B. wegen Durchsetzung seiner Forderung erbitte, könnte ich es ja - wenn auch dann mit Widerwillen - noch ein klitzekleines Bißchen nachvollziehen. Aber bei einer Auskunft für eine Privatperson? Das würde in der Folge ja bedeuten, dass ich meinen Mandanten bitten müsste, diese Auskunft selbst einzuholen, um Kosten zu sparen.

Ist es jetzt tatsächlich so, dass die RA-Kanzlei als Gewerbetreibender behandelt wird oder muss ich mich mit meinem Einwohnermeldeamt noch mal auseinandersetzen und vielleicht sogar einen rechtsmittefähfigen Bescheid verlangen, um das gerichtlich feststellen zu lassen?

Ich bin schon gespannt auf Eure Antworten.

Viele Grüße und einen schönen Arbeitstag
Silke Umland
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Loki
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#2

13.05.2016, 11:05

Wir haben das hier nach der Einführung des neuen Meldegesetzes auch ausführlich mit unseren Chefs diskutiert, damit wir nichts falsch machen. Die Chefs waren auch zu dem Ergebnis gekommen, dass die EMA dann für gewerbliche Zwecke benötigt wird, wenn die Kanzlei sie stellt. Wir kreuzen das immer an und hatten damit noch nie Probleme beim EMA.
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paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
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#3

13.05.2016, 15:33

Die andere Möglichkeit ist öffentliche Stelle, da du kein Amt bist gibt es ja nichts dazwischen was du sonst sein kannst
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