ich muss mal doof fragen
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Wir haben einen selbständigen Mandanten in einer Strafsache in einer Strafsache vertreten, es erfolgte Freispruch. Daraufhin habe ich KFA über Wahlanwaltsgebühren gestellt.
Heute kriege ich ein Schreiben des Gerichts: der Revisor ist mit einer Festsetzung des Nettobetrages einverstanden. Die Mehrwertsteuer kann nur zur Erstattung gelangen, wenn einer Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung abgegeben wird.
Ich hatte in Strafsachen noch nie mit dem Thema Vorsteuerabzug zu tun und weiß grad nicht weiter.
Der Mandant war wegen Betrug im Rahmen seiner Geschäftsausübung angeklagt worden.
Müsste hier jetzt tatsächlich die Erklärung abgegeben werden, dass er vorsteuerabzugsberechtigt ist und damit die MwSt. dann nicht festgesetzt wird?
Hab echt ein Brett vorm Kopf...
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