Guten Morgen zusammen,
zur Zeit bekomme ich von der ARAG mal wieder extremst die Gebühren in Owi-Sachen gekürzt Habt ihr auch so Probleme mit denen?
Die Sache war überdurchschnittlich, da die Schuldfrage nicht geklärt war und noch diverse Telefonate etc notwendig waren. Somit habe ich wie folgt abgerechnet:
VV 5100 --> 100,00 €
VV. 5101 --> 80,00 €
VV 5115 --> 65,00 €
Als Antwort kam der HInweis, auf diverse Urteile (die man reinzufällig ALLE nicht online findet) und gezahlt wurden folgende Gebühren
VV 5100 --> 65,00 €
VV. 5101 --> 50,00 €
VV 5115 --> 65,00 €
Versehen mit dem Hinweis "Unter Beachtung Ihres anwaltlichen Ermessens"??!!??
Ich habe 2 Seiten inklusive Verweise auf Urteile, die eben anders entschieden haben geschickt und bekomme das gleiche Standartschreiben nochmal.
Hat von euch vielleicht jemand nen Tipp, wie man bei denen durchkommt? Den Spruch mit dem anwaltichen Ermessen, finde ich schon sehr frech!.
Sonnige Grüße und schon mal vorab
Gebührenkürzung durch RS (Owi)
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Gar nicht. ARAG kürzt schon lange auf absurde Beträge und lässt sich nur durch Klage überzeugen.
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Ist bei uns auch seit ein paar Monaten so. Mittlerweile ist uns aufgefallen, dass es sogar immer der gleiche Sachbearbeiter ist, der die Gebühren kürzt. Andere lassen zumindest die Mittelgebühr durchgehen, Herr V..... aber nicht.
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...da sollte man dem Herrn V. mal es Gehalt kürzen...wahrscheinlich kassiert er aber eher noch zusätzliche Provision, weil er der Versicherung die Kosten erspart
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Tatsächlich haben wir auch schon mal diesen Gedanken gehabt hierTrillatilla hat geschrieben:...da sollte man dem Herrn V. mal es Gehalt kürzen...wahrscheinlich kassiert er aber eher noch zusätzliche Provision, weil er der Versicherung die Kosten erspart
Aber, man glaubt es kaum, heute hatten wir tatsächlich nochmal Zahlungseingänge von Kleckerbeträgen durch die ARAG und ein paar der Angelegenheiten, in denen wir uns mit Herrn V. streiten. Wenigstens ein klitzekleines Erfolgserlebnis
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