Gebühr Korrespondenzanwalt (Terminsvertreter)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Chris0601
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#1

28.04.2016, 16:59

Hallo,

wir haben folgenden Fall.

Wir haben Klage eingereicht, Gerichtsstand ist jedoch 400 km entfernt. Der Streitwert ist mit 1.300 € eher gering. Rein theoretisch müsste daher ein Terminsvertreter beauftragt werden.

Da wir jedoch die Klägerin bereits außergerichtlich vertreten haben bliebe somit nur eine halbe Verfahrensgebühr (ca. 70 €) über. Dagegen würde der Terminsvertreter die Terminsgebühr und eine zusätzliche 1,0 Verfahrensgebühr kassieren wenn ich das richtig sehe. Der Anwalt wäre bereit selbst dort hin zu fahren.

Die Fahrtkosten wären dann jedoch bei ca. 300 € und somit weit über einer Gebühr für einen Terminsvertreter. Könnte man die Fahrtkosten gedeckelt bis zu einer 1,0 Terminsvertretergebühr im Falle des Obsiegens bei Gericht per KFA geltend machen? Dem Gegner entstünden somit keine Mehrkosten.

Mit freundlichen Grüßen

Chris
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Adora Belle
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#2

28.04.2016, 17:06

Es muss kein Vertreter beauftragt werden. Beschäftigt Euch mal mit der aktuellen (allerdings schon über Jahre gültigen) Rechtsprechung.
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