Abrechnung selbst. Beweis-+Klageverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Annelise
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#1

22.04.2016, 10:23

Hallo,
ich hab ein paar Schwierigkeiten. Wir haben zunächst ein selbstständiges Beweisverfahren geführt und sodann das Klageverfahren eingeleitet. Jetzt haben wir uns in dem Klageverfahren verglichen. Der Wert für das Beweisverfahren wurde auf 138.000,00 € festgesetzt und für das Klageverfahren auf 130.000,00 €. Die Gegenseite muss die Kosten des selbst. Beweisverfahren übernehmen und die des Klageverfahren wurden gequotelt. Ich muss nun Kostenfestsetzung beantragen und eine Rechnung im Entwurf fertigen. Hab ich das richtig, dass ich die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens ganz anrechnen muss? Ich hab auch noch das Problem, dass das Beweisverfahren theoretisch nach dem alten RVG abgerechnet werden müsste. Die Klage wurde aber im Oktober 2015 eingereicht, so dass dieses ja nach dem neuen abgerechnet werden müsste?! Unter welchem Aktenzeichen muss ich außerdem den Antrag stellen? Oder muss ich beide Aktenzeichen angeben? DAs wäre super, wenn mir da jemand behilflich sein könnte. Vielen Dank!
Tatjana H.
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#2

22.04.2016, 10:34

Dann rechnest du das Beweisverfahren nach altem Recht ab und das Klageverfahren nach neuem Recht und die Gebühr des Beweisverfahrens rechnest du auf die Klage an.

Wir geben immer beide AZ an.
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

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Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.


Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
Annelise
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#3

22.04.2016, 10:54

Also müsste meine Abrechnung ungefähr so aussehen?! :
Beweisverfahren:
1,3 VG (138.000)
Postpauschale

Klageverfahren:
1,3 VG (130.000)
./. 1,3 VG (130.000)
1,2 TG
1,0 EG
Tatjana H.
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#4

22.04.2016, 11:11

Annelise hat geschrieben:Also müsste meine Abrechnung ungefähr so aussehen?! :
Beweisverfahren:
1,3 VG (138.000)
Postpauschale

Klageverfahren:
1,3 VG (130.000)
./. 1,3 VG (130.000)
1,2 TG
1,0 EG
./. 1,3 VG (130.000) Aus altem RVG m.E.

Ansonsten würde ich so auch abrechnen + nochmal 7002 Auslagen
Tatjana

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