Gegenstandswert im Kostenfestsetzungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Schlumpf71
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#1

13.04.2016, 13:46

Hallo Ihr Lieben,

ich steh´irgendwie auf dem Schlauch. Folgender Sachverhalt:

Mandant beantragt selbst MB. Vor Antrag auf Erlass VB zahlt Schuldnerin die HF und legt gegen den Rest, sprich Zinsen und Verfahrenskosten, Widerspruch ein. Sache landet bei AG, Vertretung dort durch uns. Im Begründungsschriftsatz wird die Klage aufgrund Zahlung in Höhe der HF zurückgenommen und Kostenantrag gestellt. Ferner wird beantragt, die Beklagte zu verurteilen, die entstandenen Zinsen zu zahlen. Es ergeht VU über den Zinsantrag.

Meine Frage: Welchen Wert setze ich hier für die Kostenfestsetzung an? :kopfkratz

Für Hilfe wäre ich, wie immer, dankbar

Gruß :schock
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Pepples
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#2

13.04.2016, 13:48

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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icerose
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#3

13.04.2016, 14:11

Der Wert ist hier aus den Kosten des Mahnverfahrens zu berechnen (inkl. Gerichtkosten). Die Zinsen sind nicht zu berücksichtigen.
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Schlumpf71
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#4

13.04.2016, 14:24

Vielen Dank für die Hilfe. :thx
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