Sozialrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ksuscha
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#1

07.04.2016, 15:28

Hallo,
Folgener Fall: WB - Klage - Anerkenntnis "wir werden nach Abschluss des Verfahrens einen dem Anerkenntnis ensprechenden Bescheid erteilt. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten werden von uns auf Antrag in vollem Umfang erstattet (kostenanerkenntnins dem Grund nach). Wenn das Anerkenntnis angenommen wird, ist der Rechtsstreit nach § 101 Abs. 2 SGG in der Hauptsache erledigt."

Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten § 14, Nr. 2302 Satz 1 Nr. 1 VV RVG 300,00 €
Verfahrensgebühr für Verfahren vor Sozialgericht § 14, Nr. 3102 VV RVG 300,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG -150,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG bleibt bestehen -
Terminsgebühr im Verfahren vor Sozialgericht § 14, Nr. 3106 VV RVG 280,00 €
Einigung oder Erledigung in einem Verwaltungsverfahren in sozialrechtliche Angelegenheiten ,
Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten § 14 RVG, Nrn. 1005, 2302 Satz 1 Nr. 1
VV RVG 345,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.075,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 1.115,00 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 211,85 €
zu zahlender Betrag 1.326,85 €

Kann ich nun so abrechnen? :wink1
Zuletzt geändert von ksuscha am 07.04.2016, 20:41, insgesamt 2-mal geändert.
Tatjana H.
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#2

07.04.2016, 16:05

Wofür ist die Einigungsgebühr?
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
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ksuscha
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#3

07.04.2016, 20:39

Anerkenntnis/Erledigungsgebühr ne? :vogel
Tatjana H.
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#4

08.04.2016, 08:41

Nee ihr habt euch doch nicht geeinigt. Das ist doch ein Anerkenntnis. Das heißt, dass ihr gewonnen habt. :)
Die GS hat eure Forderung voll anerkannt. Das ist keine Einigung.

Die würdest du bekommen, wenn ihr euch über Ansprüche noch mit geeingt hättet, die nicht anhängig gewesen wären oder wenn euer Mandant/die GS nur die Hälfte zahlen müsste und die andere Partei auf den Rest verzichtet. :)
Tatjana

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#5

08.04.2016, 11:23

:thx
Tatjana H.
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#6

08.04.2016, 11:41

Gerne

Schönes Wochenende :wink2
Tatjana

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