nach einer langen Klausurenphase habe ich mich wieder in den Aktendschungel gekämpft
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Wir haben Mann (Schaden am Auto) und Frau (Schmerzensgeld) bei einem Verkehrsunfall vertreten. Mussten auch Klage einreichen.
Wir haben der RSV die Kosten in Rechnung gestellt (2300,3100 mit 1008, 3104...). Die Erhöhung haben sie nicht anerkannt, weil es sich natürlich um zwei verschiede Sachen handelt.
Den durch das Gericht festgesetzten Streitweit von 5000 € haben sie jedoch akzeptiert.
Jetzt frage ich mich, ob ich eine zweite Rechnung erstellte, die genau so aufgebaut ist wie die erste (ohne Erhöhrung) für die Frau und und ob ich dann auch wieder den Streitwert von 5000 € nehmen muss.
Das Gericht hat den Wert "des Verfahrens" insgesamt auf 5000 € gesetzt. Wäre ja irgendwie komisch, wenn ich für den Mann 5000€ ansetze und für die Frau nur den Schmerzensgeldanspruch.
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
Ich hoffe ihr könnt mir helfen oder nur sagen, ob mein Gedankengang richtig ist ^^