KFA mit Terminsvertreter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Lizzy94
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#1

01.04.2016, 10:08

Schönen guten Morgen, :wink1

ich wende mich heute mal Hilfe suchend an Euch, da wir hier ein großes Problem mit einem Kostenfestsetzungsantrag haben. :panik

Wir haben unseren Mandanten in einer Schadensersatzangelegenheit vertreten. Zu dem Gerichtstermin ist dann ein Terminsvertreter gegangen. Es war hälftige Gebührenteilung vereinbart. Die hat er auch in seiner Rechnung ausgewiesen, so dass das Gericht uns natürlich fragt warum wir dann die vollen Gebühren festsetzen lassen wollen. Dass das so nicht geht haben wir hier inzwischen akzeptiert. Wir fragen uns jetzt aber ob wir tatsächlich auf die Hälfte der Terminsgebühr verzichten müssen, da uns der Rechtsanwalt nur die Hälfte der Gebühren in Rechnung gestellt hat.

Ich weiß dass das Ganze ziemlich chaotisch verlaufen ist, aber wir lassen selten mal einen Terminsvertreter für uns zu Terminen gehen. Ich hoffe auf Eure Hilfe. :oops:
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Anahid
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#2

01.04.2016, 10:17

Tja.....das hätte anders laufen müssen. Warum habt Ihr überhaupt die Rechnung vom Terminsvertreter beim Gericht eingereicht? Hättet Ihr ganz normal die 1,3 VG + 1,2 TG zur Kostenfestsetzung abgerechnet, hätte das Gericht niemals die Gebühren angezweifelt.
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Lizzy94
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#3

01.04.2016, 10:24

Die Rechnung mussten wir einreichen weil die Gegenseite dies auf unseren Kostenfestsetzungsantrag hin verlangt hat.
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#4

01.04.2016, 11:32

Bei uns fordern inzwischen viele Gerichte oder gegnerischen Anwälte nach dem KFA die TV-Rechnung an. Wir führen diesen im KFA nur noch auf, wenn wir dessen Rechnung auch bedenkenlos einreichen können. Wenn man nicht viel mit Terminsvertretern arbeitet hat man da nicht so viel Ahnung denke ich. Es gibt ja auch verschiedene Arten der Vereinbarung unter Anwälten. Die einen lassen sich festsetzen und belegen, die anderen eben nicht.
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#5

01.04.2016, 11:40

Ja :panik

Nun ist der Bock schon abgeschossen und wir fragen uns halt nur noch ob wir tatsächlich nur noch eine halbe Terminsgebühr geltend machen können.
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#6

01.04.2016, 13:19

Ich würde den KFA zurücknehmen und einen neuen machen. Da ganz normal 1,3 Verfahrensgebühr und die 1,2 Terminsgebühr. Ohne Erwähnung des Terminsvertreters und ohne dessen Rechnung als Anlage. Wenn das Gericht oder die Gegenseite was zu meckern haben werden die sich schon melden^^
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#7

01.04.2016, 14:44

Ich würde das Gericht anschreiben und mitteilen, dass - wie aus der Rechnung des TV ersichtlich - vereinbart wurde, die Kosten eines ortsansässigen Rechtsanwalts zu teilen sind. Durch diese Vereinbarung entstehen der Gegenseite überhaupt keine Nachteile. Ich hoffe aber, dass der TV die Rechnung auf Eure Kanzlei ausgestellt hat und nicht auf den Mandanten.
Zuletzt geändert von Anahid am 01.04.2016, 18:39, insgesamt 1-mal geändert.
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#8

01.04.2016, 17:05

Ich befürchte wir haben alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Die Rechnung ist auf den Mandanten ausgestellt. :oops:
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#9

01.04.2016, 18:43

Okay....blöd, aber kann geändert werden. Schreib den TV an, der soll Euch eine Rechnung, ausgestellt auf Eure Kanzlei übersenden und die Rechnung an den Mandanten stornieren. In dem Fall ist nicht der Mandant Auftraggeber des TV, sondern Ihr.

Dann schreib ans Gericht:

In Sachen x ./. y ist erst durch den Aufruhr hinsichtlich unseres Kostenfestsetzungsantrags aufgefallen, dass der Terminsvertreter versehentlich die Rechnung auf den Kläger/Beklagten ausgestellt hat und nicht auf unsere Kanzlei. Auftraggeber waren aber definitiv wir und vereinbart war die Teilung der Gebühren eines ortsansässigen Rechtsanwalts. Es wird daher nochmals beantragt, die Gebühren in der angemeldeten Höhe (die wird aber ja hoffentlich eine 1,3 und eine 1,2 sein) bei der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen.
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#10

01.04.2016, 21:33

Beantragt hatten wir für uns eine 1,3 abzgl. der hälftigen Geschäftsgebühr (tituliert) und für den Terminsvertreter 0,65 und 1,2. Diese beiden Gebühren hat der Terminsvertreter auch geteilt in seiner Rechnung.
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