Gebühr vom Mandanten für Beratungshilfe

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Chris0601
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#1

31.03.2016, 11:53

Gibt es eigentlich eine Art Bearbeitungsgebühr für das Beratungshilfeverfahren?

Es geht um folgenden Fall.

Mandant beantragt Beratungshilfe direkt bei Gericht (keine VKH). Gericht hat Rückfragen und richtet diese aber direkt an uns (Anwalt).

Anwalt antwortet, Gericht hat wieder Rückfragen, auch wieder an uns.

Hier ist also ein erheblicher Zeitaufwand erstanden und es wird wahrscheinlich keine PKH geben weil die Mandanten Unsinn erzählt haben bei Gericht und/oder das Gericht der Meinung ist die Beratung durch Anwalt sei nicht nötig.

Eine eigentliche Beschäftigung mit dem Rechtsfall an sich hat allerdings noch nicht statt gefunden. So dass keine Geschäftsgebühr oder Beratungsgebühr entstanden sind.
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Adora Belle
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#2

31.03.2016, 12:05

Wenn ich kein Mandat habe, beantworte ich auch keine Fragen vom Gericht. Unter Lehrgeld abbuchen und beim nächsten mal keinen Handschlag ohne Beratungshilfeschein oder Vorschuss.
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