Selbstständiges Beweisverfahren - Kosten Streitverkündeter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BP2015
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#1

16.03.2016, 08:39

Hallo ihr Lieben,
ich habe ein Problem und komme nicht so ganz weiter; es geht um Folgendes:
Wir haben den Mandanten in einem selbstst. Beweisverfahren vertreten. Diesem ist er auf Seiten der Antragsgegnerin beigetreten.
Es fanden Ortstermine statt.
Das Hauptsacheverfahren wurde durchgeführt. Hieran waren wir aber nicht beteiligt.
Ich habe mir das Protokoll des Hauptsachverfahrens angefordert. Das Hauptsacheverfahren ist durch Vergleich beendet worden.
Meine Frage ist nun:
Kann unser Mandant als Streitverkündeter seine Kosten bei der Antragsgegnerin bzw. generell geltend machen? :kopfkratz
Irgendwie stehe ich diesbezüglich auf dem Schlauch und komme nicht weiter.
:thx für eure Hilfe!
Bianca :oops:
Hühnerhaufen
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#2

16.03.2016, 09:32

Hallo,

das habe ich hier gefunden, ist aber schon älter ....

http://www.iww.de/rvgprof/archiv/aktuel ... ion-f47347

und dies hier:

http://www.foreno.de/rvg-bis-31-7-2013- ... 43301.html

Vielleicht weißt jemand anderes mehr.

Gruß
Hühnerhaufen
BP2015
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#3

16.03.2016, 09:37

Danke Hühnerhaufen!
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