private Rente

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ksuscha
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#1

15.03.2016, 15:40

Liebe Forenmitglieder,

können Sie mir bitte bestätigen, dass meine Abrechnung bzgl. eine private Unfallrente, die wir außergerichtlih erstritten haben, so korrekt ist. :wink1

Bei Angelegenheiten auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente richtet sich die Berechnung des Streitwertes grundsätzlich nach §§ 3, 9 ZPO. Maßgeblich ist demgemäß der 3,5fache Jahresbetrag der beanspruchten monatlichen vertraglichen Rentenleistung. Bei einer monatlichen Rente von 500 Euro liegt der Streitwert also damit bei 21.000,00 Euro (500 € x 12 x 3,5). Die zukünftigen Beitragsfreistellungen auf Grund der Berufsunfähigkeit sind diesem Streitwert hinzuzurechnen. Auch hier gilt der 3,5fache Jahresbetrag der beanspruchten monatlichen Freistellung, mithin 2.165,10 Euro (51,55 € x 12 x 3,5).

Danke
Tatjana H.
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#2

15.03.2016, 15:52

Hallo,

ich denke das DU würde genügen :)

Was willst du denn wissen? Ob deine Streitwerte so korrekt sind oder wie die Abrechnung geht? Bei letzterem wäre ein Vorschlag von dir ganz nett.

:wink1
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
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ksuscha
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#3

15.03.2016, 15:54

nur Streitwert
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ksuscha
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#4

15.03.2016, 15:55

Gegenstandswert: 23.165,00 € (500,00 € x 12 x 3,5) + (51,55 € x 12 x 3,5)
Gegenstandswert insgesamt:23.165,00 €
Leistungszeit: 09.05.2014 bis laufend
Rechnung Nr. 1600036
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 1.024,40 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.044,40 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 198,44 €
zu zahlender Betrag 1.242,84 €
Tatjana H.
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#5

15.03.2016, 15:58

Würde sagen es passt.
Tatjana

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