bekommt ein RA, der sich selbst vertritt Honorar

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ksuscha
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#1

10.03.2016, 18:27

Guten Abend,

mein Chef ist gestern in einer öffentlichen Gruppe bei Facebook als Abzocker und Sch....beleidigt worden. Er hat den Administrator der Gruppe heute angeschrieben in Facebook und dieser hat den beleidigenden Post, der nur etwa 24 Stunden sichtbar war, heute gelöscht.

Wir vermuten, dass die Mandantin, nach dem Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer außergerihtliche Beratung iHv 190 netto abgelehnt hatte, da sie dieses Rechtsgebiet entgegen ihren Angaben nicht versichert hatte. Mein Chef hat dann 50 € + Ust + Porto 71,40 € entgegen kommenderweise abgerechnet. Deswegen kam gestern eine shlechte Bewertung in dieser öffentliche Gruppe, zu der jeder beitreten kann, von dieser Mandantin. (Abzoker und sch.....) :schock

Nachdem der Administrator diesen Post gelöscht hat, will mein Chef nicht weiter gegen diese Dame vorgehen. Meine Kollegin und ich, wissen das unsere Chef immer sehr sozial eingestelt ist. Wir würden unseren Chef gerne überreden, sowohl Strafanzeige, als auch eine Zivilrehtliche strafbewehrte Unterlassungserklärung von dieser Mandantin zu fordern.

Unser Chef meinte, ich bin kein Abzocker und die Sache ist mit der Entfernung des Posts aus Facebook erledigt. Da es aber eine Facebook Gruppe unserer Region war, und der Chef sehr bekannt ist, würden wir gerne ihn überreden doch gegen diese Mandantin vorzugehen. :panik

Dürfen wir, wenn wir die zivilrechtliche Strafbewehrte Unterlassungserklärung schreiben, unsere vorgerichtliche Gebührennote diese Facebookposterin in Rechnung stellen oder nicht? Chef meinte, das geht wohl nicht, nur im gerichtliche Verfahren bzgl. eine Strafbewehrten Unterlassungserklärung, wenn die Damen sie nicht abgibt. Nicht aber vorgerichtlich.

Was meint ihr dazu?

vielen Dank
Sonnenkind
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#2

10.03.2016, 20:25

Wenn euer Chef schon sagt, er möchte nicht dagegen vorgehen, warum wollt ihr ihn dann überreden? Ich würde das auch gut sein lassen. Post wurde gelöscht und gut ist.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Fräulein Fit

#3

10.03.2016, 23:01

Sonnenkind hat geschrieben:Wenn euer Chef schon sagt, er möchte nicht dagegen vorgehen, warum wollt ihr ihn dann überreden? Ich würde das auch gut sein lassen. Post wurde gelöscht und gut ist.
Dem kann ich nur zustimmen. Es zeigt doch umsomehr, wie nett euer Chef ist. Wozu aus einer Fliege einen Elefanten machen? Wenn euer Chef sonst immer einen guten Ruf hatte, wird dieser Kommentar nichts daran ändern.
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ksuscha
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#4

11.03.2016, 06:31

Uns beide ärgert nur das Verhalten der ehemaligen Mandantin und uns hat nur interessiert, ob Chef recht hat, wenn er meint, das man als sich selbst vertretene Anwalt bei der Forderung nach Abgabe einer Strafbewerten Unterlassungserklärung eben selbst keine außergerichtliche Gebühren verlangen darf, erst bei einem Gerichtsverfahren. Das würde bedeuten Chef müsste Kollegen bitte, dem müsste diese ehemalige Mandantin dann seine Gebühren erstatten. Wer hat nun recht, Chef oder wir. Wir danken Euch. :wink1
Pitt
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#5

11.03.2016, 07:52

Sieh Dir mal die Entscheidung des BGH an, insbesondere die Begründung unter Abschnitt II, Ziffer 2 b) an. Dein Chef hat Recht und meiner Meinung nach nicht nur mit der Kostenerstattung, sondern auch mit der Entscheidung, die Sache mit dem Löschen des Posts auf sich beruhen zu lassen.
https://www.wbs-law.de/wirtschaftsrecht ... -spam-207/
Es gibt keine Kanzlei, die nur zufriedene Mandanten und Ex-Mandanten hat. Es gibt immer Leute die nachtreten, vor dem Internetzeitalter per Dorfklatsch und jetzt per Hasskommentar bei Facebook oder schlechter Bewertung in irgendwelchen Bewertungsportalen. Sicher ist das ärgerlich, aber man kann es nicht zu 100% verhindern. Ich persönlich habe aber den Glauben noch nicht daran verloren, dass die Mehrheit der Leute, die das Internet nutzt, nicht alles glaubt, was dort steht, sondern auch noch das eigene Hirn einschaltet. Es gab erst im vergangenen Jahr wieder eine Studie, nach welchen Kriterien ein Anwalt ausgewählt wird und die Mehrheit der Befragten sagte, sie wählen den Anwalt nicht aufgrund seines Internetauftritts/Bewertungsportals, sondern aufgrund Empfehlung im Bekannten-/Familienkreis aus. Ich denke, wenn man tatsächlich an die unzufriedene Ex-Mandantin herantreten würde (egal, ob per Strafanzeige oder strafbewehrter Unterlassungserklärung) kann diese - keine Frage für Euer Büro ärgerliche - Lappalie eskalieren. Was, wenn die gute Frau sich an die Presse wendet (Schlagzeile nach dem Motto "Böser Rechtsanwalt gg. arme mittellose Frau")? Lasst es gut sein und behaltet die einschlägigen Bewertungsportale im Auge. Handhaben wir hier auch so.
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#6

11.03.2016, 10:57

:good
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Tatjana H.
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#7

11.03.2016, 11:06

Ich würde auch raten, dass ihr euch da hinter die Entscheidung eures Chefs stellt.

Pitt hat Recht, wenn das eskaliert, weil euer Chef dagegen vorgeht, dann wird es ja schlimmer als eine Bewertung, die "nur" 24 Stunden lesbar war.

Und ich denke auch, dass euer Chef recht hat mit dem Geld. Wenn du bei Gericht eine Klage einreichst als Privatperson, dann kannst du das der GS ja auch nicht Rechnung stellen, weil du die Klage geschrieben udn bearbeitet hast. In diesem Fall müsste euer Chef ja sich als Privatperson vertreten udn das bekommt er nicht von der GS gezahlt.

Ich würde da ganz locker auf die Lebenserfahrung des Chef bauen und die Sache gut sein lassen. Denn mit einem Rundumschlag rechnet die Dame vielleicht udn hofft wahrscheinlich auch darauf, damit sie ihn noch mehr in Verruf bringen kann aber mit einem Lächeln rechnet sie nicht udn dann hat sie nix mehr in der Hand. :pfeif

ich habe von meinem Chef sogar die Instruktion, jedwede Beschwerde anzuhören udn auf keinen Fall während der Mandant die ausspricht zu widersprechen. Das Problem wird dann - wenn der Mandant mal seine Wut abgebaut hat - ganz normal besprochen mit dem Mandanten udn bislang hat sich alles aus der Welt schaffen lassen.
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

Manieren machen uns zu Menschen

Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.


Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
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ksuscha
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#8

11.03.2016, 17:30

Herzlichen Dank für eure freundliche Hilfe. Wir haben uns heute schon beruhigt.
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