Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine kurze Frage: Im Versäumnisbeschluss steht "Die Beklagte zu 1. und 2. sowie die Klägerin (das sind wird) tragen die Kosten des Rechtsstreites zu jeweils 1/3.
Muss ich einen Kostenfestsetzungsantrag oder Ausgleich machen?
Ich bin mir nicht einig mit meiner Chefin.
Kurze Antwort wäre nett.
Danke
Kostenfesetzung oder ausgleichung?
- booo
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Den Unterschied kennst Du aber bzw. was es bedeutet, oder?carrymaus hat geschrieben:Ich bin mir nicht einig mit meiner Chefin.
(Keine Witzfrage! Mir wurde das damals nämlich nicht wirklich erklärt bzw. beigebracht und hatte mich anfangs gefragt, warum wir unsere Kosten an das Gericht schicken....
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...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab ![Bild](http://www.bsin-forum.de/images/smilies/stricken.gif)
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