Kostenfesetzung oder ausgleichung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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carrymaus
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#1

29.02.2016, 12:46

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine kurze Frage: Im Versäumnisbeschluss steht "Die Beklagte zu 1. und 2. sowie die Klägerin (das sind wird) tragen die Kosten des Rechtsstreites zu jeweils 1/3.

Muss ich einen Kostenfestsetzungsantrag oder Ausgleich machen?

Ich bin mir nicht einig mit meiner Chefin.

Kurze Antwort wäre nett.

Danke
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Liesel
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#2

29.02.2016, 12:51

KAA nach 106 ZPO
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carrymaus
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#3

29.02.2016, 12:52

Danke für die Zustimmung, ich war auch der Meinung. :knutsch
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booo
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#4

29.02.2016, 14:42

carrymaus hat geschrieben:Ich bin mir nicht einig mit meiner Chefin.
Den Unterschied kennst Du aber bzw. was es bedeutet, oder?

(Keine Witzfrage! Mir wurde das damals nämlich nicht wirklich erklärt bzw. beigebracht und hatte mich anfangs gefragt, warum wir unsere Kosten an das Gericht schicken.... :oops: )
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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