Terminsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

29.02.2016, 12:08

Im Mai 2012 fand in unserer Sache Termin zur mündlichen Verhandlung statt. Es sind beide Parteien erschienen, es wurde erörtert. Am Ende wurde beschlossen, dass eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergehen soll.
Nach mehreren Sachverständigengutachten etc. war im Oktober 2015 ein neuer Termin. Hier ist die Gegenseite nicht erschienen, sodass Versäumnisurteil erging.
Mein Chef will jetzt eine 1,2 Terminsgebühr abrechnen mit der Rechtsschutz. Die Rechtsschutz wiederum will das Urteil vorgelegt bekommen. Lege ich denen jetzt das VU vor, wollen die natürlich nur eine 0,5 Gebühr zahlen.
Was ist denn jetzt richtig? :kopfkratz
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#2

29.02.2016, 12:15

Dann solltet ihr das Protokoll der ersten Verhandlung der RS mitsenden und mitteilen, dass beim 2. Termin die Gegenseite nicht erschienen ist, so dass nunmehr VU beantragt und erlassen wurde. Dann dürfte auch der RS klar sein, dass es einen ersten Termin mit beiden Parteien gab und somit die 1,2 entstanden ist.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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#3

01.03.2016, 08:12

Das ist eine gute Idee. :thx
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