Hallo zusammen!
Wir stehen hier gerade ein wenig auf dem Schlauch:
Unsere Mandantin hat in der ersten Instanz verloren, in der zweiten dann voll gewonnen.
Bevor Berufung eingelegt wurde, ist auf Antrag der Kläger- bzw. Gegenseite ein KFB ergangen.
In unserem Kostenantrag habe ich die Gebühren beider Instanzen berechnet. KFB wurde unter Addierung von Gerichtskosten auch antragsgemäß erlassen. Die Forderung ist jetzt beigetrieben.
Jetzt meldet sich der Mdt. und teilt mit, auf den erstinstanzlichen KFB damals geleistet zu haben.
Hätte der erste KFB zugunsten der Gegenseite nicht vom Gericht automatisch aufgehoben werden müssen? Wüsste nicht, dass man insoweit explizit Anträge zu stellen hätte. Da sämtliche Fristen abgelaufen sind, kämen wir dann vermutlich nur auf der Schiene "offensichtlicher Fehler" weiter.
Für Eure Hinweise schon jetzt lieben Dank!
Erstinstanzl. KFB übersehen?!?
- icerose
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doch, du hättest Rückfestsetzung des erstinstanzlichen Kfb beantragen müssen. Jetzt kannste nur die Rückzahlung von der Gegenseite und Titelherausgabe verlangen, nötigenfalls musst du klagen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Hier müsstest du die Rückfestsetzung des gezahlten Betrages beantragen. Schau mal hier:
http://www.foreno.de/rvg-bis-31-7-2013- ... 54298.html
Ich würde erst mal versuchen, die Rückfestsetzung zu beantragen, lies mal hier:
http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... estsetzung
http://www.foreno.de/rvg-bis-31-7-2013- ... 54298.html
Ich würde erst mal versuchen, die Rückfestsetzung zu beantragen, lies mal hier:
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- NORTHERN DINO
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Lass Dir den entsprechenden Zahlungsbeleg aushändigen und füge diesen (in Kopie) dem Antrag auf Rückfestsetzung bei.
Der KFB I. Instanz muss nicht aufgehoben werden, da ihm durch die geänderte KGE II. Instanz die Grundlage entzogen und er deshalb automatisch gegenstandslos ist.
Der KFB I. Instanz muss nicht aufgehoben werden, da ihm durch die geänderte KGE II. Instanz die Grundlage entzogen und er deshalb automatisch gegenstandslos ist.
~ Grüßle ~
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