Gegenstandswert und Geschäftsgebühr - EILT - HELP

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Alegría
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#1

15.02.2016, 14:46

Hallo alle zusammen, ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Unser Mdt hat mit einem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen (notariell). Hiernach hat der Schuldner jeweils Raten in Höhe von X EUR zum 1. des Monats zu bezahlen. Kommt er mit einer Zahlung xy Tage in Verzug, werden die noch nicht bezahlten Raten sofort fällig sowie eine Art "Strafe" in Höhe von € 40.000,00, die ebenfalls sofort fällig ist

Jetzt kam der Schuldner bereits 2013 mit drei Raten in Verzug. Wir haben ihn damals aufgefordert die noch nicht geleisteten Raten zu bezahlen. Meine Chef möchte jetzt, dass ich ihm sage was da für RA-Gebühren angefallen wären. 2015 kam er wieder mit zwei Raten in Verzug. 2016 ebenfalls. 2015 haben wir ihn wieder angeschrieben und aufgefordert die nicht geleisteten Raten zu bezahlen. Was für einen Gegenstandswert würde ihr denn da ansetzen? Die nicht bezahlten Raten plus die Vertragsstrafe?

Kann ich für 2013 und für 2015 und 2016 jeweils gesondert abrechnen oder ist das ein Auftrag? Eigentlich haben wir mit der Sache sonst nichts zu tun. Der Mandant beaufsichtigt die Ratenzahlung selber und beauftragt uns nur mit der Anmahnung von Raten wenn der eine nicht bezahlt hat.

Kann ich für die Anmahnung eine 1,3 Geschäftsgebühr ansetzen?

Ich hoffe ihr könnte mir helfen, er will das natürlich heute Mittag haben :roll:
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Anahid
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#2

15.02.2016, 15:18

Wenn nur die Raten angemahnt wurden und nicht die Vertragsstrafe, dann ist Gegenstandswert der Betrag der offenen Raten. Die jeweiligen Jahre können einzeln abgerechnet werden, weil immer wieder ein neuer Auftrag für neue Ratenrückstände erteilt wurde. Liegt ein notarielles Schuldanerkenntnis (Ratenzahlung) vor, dann ist das ein Titel. Damit kann bei Euch eine GG nicht mehr anfallen. Hier ist jeweils die Vollstreckungsgebühr 0,3 nach 3309 VV RVG abzurechnen.
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Alegría
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#3

15.02.2016, 15:22

Anahid du hast es wie immer einfach drauf! Vielen Dank, ich würde dir jetzt um den Hals fallen wenn ich könnte! Danke für deine schnelle und tolle Hilfe :)
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Anahid
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#4

15.02.2016, 15:25

:knutsch
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Alegría
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#5

15.02.2016, 16:18

Hab dir eine PN geschickt :)
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