Abrechnung Familiensache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
BärbelBW
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 68
Registriert: 14.04.2015, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

03.02.2016, 09:16

Hallo,
ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.
Hab ein Familienverfahren ES mit Folgesachen abzurechnen. Wir wurden bei Kindes- und Trennungsunterhalt außergerichtlich tätig, und im Verfahren wurde KU und TU mitverglichen.
Wie rechne ich jetzt die entstandene Geschäftsgebühr an? Es ist keine Verfahrensgebühr entstanden nur der Vergleichsmehrwert in dieser Angelegenheit.
Danke für eure Hilfe.

LG Bärbel
Viele Grüße
Bärbel
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1157
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

03.02.2016, 09:21

Bei einem Mehrvergleich steht dir doch eine VG i.H.v. 0,8 zu (aus dem SW der mitverglichenene Sachen) sowie eine 1,5 EG.
Mit wem willst du denn abrechnen? Mdt oder Staatskasse? Bei der Abrechnung ggü. der Staatskasse hat die Geschäftsgebühr nichts zu suchen. Dafür erhälst du ja die 0,8 Verfahrensgebühr.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
BärbelBW
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 68
Registriert: 14.04.2015, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

03.02.2016, 11:13

Ich will gegenüber dem Mandanten abrechnen. Er hatte keine VKH. Ja die 0,8 VG habe ich berechnet, weiß jetzt aber nicht was ich da anrechnen muss.
Viele Grüße
Bärbel
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

03.02.2016, 11:48

Es erfolgt die Anrechnung der hälftigen GeschG auf die 3101.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Lori79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 408
Registriert: 10.04.2016, 21:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#5

01.12.2017, 10:12

Hallo Zusammen,
irgendwie stehe ich gerade aufm Schlauch: wenn das Gericht die Verfahrenswerte festsetzt dann sind diese doch auch die außergerichtlichen Verfahrenswerte oder?
Wir haben einen mandanten außgerichtlich in Ehesache, Güterrecht, nachehelicher UH außergerichtlich vertreten.
Folgendes: Beratung Scheidung, nachehelicher UH: Schriftverkehr mit dem gg. RA, Güterrecht: SV beauftragt wegen Wertermittlung des Hauses (380.000 €) sowie Gegner hat uns außgerichtlich zur Auskunft aufgefordert und auch Zugewinn dann geltend gemacht außergerichtlich.
Was soll ich hier für einen Streitwert nehmen?
Das Gericht hat für GÜ nur 67.000,00 € festgesetzt.
Dann waren alle Verfahren anhängig. (Verbund). Wir haben die außergerichtliche Tätigkeit nach einem anderem Streitwert abgerechnet als das Gericht das jetzt festgesetzt hat (100.000,00 € + Auskunft GÜ 5.000,00)
Wenn ich die vom Gericht festgesetzten werte nehme komme ich insgesamt auf 95.000,00 €.
kann ich alle Streitwerte zusammenrechnen dann eine Gebühr nach 2300 und dann das gerichtliche Verfahren 3100 und die 2300 anrechnen?
Könnt Ihr Bitte weiter helfen
Danke
Lori79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 408
Registriert: 10.04.2016, 21:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#6

07.12.2017, 12:43

Hallo Zusammen,
kann mir jemand bei meiner obigen Frage weiter helfen?
Wir waren außergerichtlich - Familiensache - tätig.
Dann gerichtliches Verfahren Verbund. Meine Chefin sagt, ich soll die außergerichtliche Tätigkeit gesondert abrechnen, h. d. die Streitwerte nicht zusammenrechnen, aber die Streitwerte aus dem festgesetzem nehmen. Dann weiß ich aber gar nicht wie ich die Anrechnung machen soll.
Danke
Lori79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 408
Registriert: 10.04.2016, 21:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#7

08.12.2017, 12:47

Hallo Zusammen,
habe folgendes Rechnung jetzt gemacht:
Ehesache 8.600 €
Versorgungsausgleich 5.100,00 €
Güterrecht 67.000.,00 €
nachehelicher Unterhalt 14.600,00 €
Gesamt: 95.437,00 € Streitwert

1,3 Verfahrensgebühr §§ 2 Abs. 2, 13 RVG,
Nr. 3100 VV RVG (Wert: 95.437,00
EUR) 1.953,90 EUR
gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen
- 0,75 aus 67.000,00 € -999,75 EUR (eine 1,6 Geschäftsgebühr, da Teilnahme am Ortstermin)
-0,65 aus 14652,00 € -422,50 EUR
Zwischensumme: 531,65
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 551,65 EUR
19,00 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 104,81 EUR
Rechnungsbetrag 656,46 EUR
abzgl. bereits gezahlter: 887,03 €
Guthaben: 230,57 €
Ich habe alle Verfahren außergerichtlich nachdem festgesetzten Streitwert abgerechnet und dann auf das gerichtliche Verfahren angerechnet. ich hatte zuerste auch Ehescheidung und VA außergerichtlich abgerechnet. Aber ich glaube dass das nicht angefallen ist. Meine Chefin hat zwar die gegenseite angeschrieben und mitgeteilt, dass unser Mandant die Scheidung einreichen wird und hat das Trennungsdatum mitgeteilt, sie hat auch den VA ausgerechnet. Aber all das löst ja keine Geschäftsgebühr aus. Was meint Ihr zu der Rechnung ?
Danke
VA + Ehesache wurde mit meiner Chefin besprochen, vor Einreichung des Antrages
Antworten