Gnadenantrag und Antrag auf offenen Vollzug

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

29.12.2015, 11:28

Hallo :wink1

ich habe eine Frage bezüglich der Abrechnung und hoffe mir kann jemand weiterhelfen :kopfkratz

Wir haben einen Gnadenantrag gestellt, dem nicht entsprochen wurde. Weiter haben wir einen Antrag auf Verlegung des Mandanten in den offenen Vollzug gestellt, der bewilligt wurde.

Wie rechne ich das jetzt ab? Für den Gnadenantrag die 4303+Auslagen+Mehrwertsteuer? Und für den Antrag auf offenen Vollzug habe ich leider garkeine Idee... Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

LG
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Adora Belle
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#2

30.12.2015, 13:10

Gnadenantrag ist richtig. Vollzugssachen sind Justizverwaltung und werden nach Teil 2/Teil 3 abgerechnet.
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#3

21.01.2016, 09:55

Sorry, dass ich heute erst antworte :oops:

Herzlichen Dank schonmal für die Antwort :wink2

Also ist es richtig, wenn ich eine 1,3 Verfahrensgebühr aus dem Streitwert 5.000,00 abrechne, da ich keinen festgesetzten Wert und auch sonst keine Anhaltspunkte habe?
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