Hallo,
ich brauche mal wieder Hilfe:
Im Verfahren über die VKH wurde von der Gegenseite WS eingelegt. Wir beantragen nun diesen abzulehnen.
Kann ich dafür eine Gebühr abrechnen? Und wennja, welche?
Die 1,0 über das Verfahren der PKH/VKH habe ich schon. Aber war das dann alles auch wenn es umfangreicher wird?
Vielen Dank schon mal
Astrid
Gebühren Widerspruch Verfahrenskostehilfe
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Widerspruch? Oder meinst du Beschwerde gegen die Ablehnung VKH?
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