Gebühren Widerspruch Verfahrenskostehilfe

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Astunz
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 78
Registriert: 21.02.2011, 09:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#1

20.01.2016, 10:24

Hallo,
ich brauche mal wieder Hilfe:

Im Verfahren über die VKH wurde von der Gegenseite WS eingelegt. Wir beantragen nun diesen abzulehnen.

Kann ich dafür eine Gebühr abrechnen? Und wennja, welche?

Die 1,0 über das Verfahren der PKH/VKH habe ich schon. Aber war das dann alles auch wenn es umfangreicher wird?

Vielen Dank schon mal
Astrid
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

20.01.2016, 10:26

Widerspruch? Oder meinst du Beschwerde gegen die Ablehnung VKH?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten